Protokollvermerk:

Frau StRin Pfister fragt an, ob die Räumlichkeiten für die Durchführung des Prostituiertenschutzgesetzes den besonderen Anforderungen genügen. Herr berufsm. StR Ternes erwidert, dass die Räumlichkeiten im 5. Stock der Nägelsbachstraße eher weniger geeignet für vertrauliche Gespräche sind. Am besten eignet sich das ehemalige Amtsleiterzimmer, das nun von den beiden Kolleginnen, die für das Prostituiertenschutzgesetz zuständig sind, genutzt wird.