Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 45, Nein: 0

Ergebnis/Beschluss:

1.    Im Rechtsamt (Amt 30) wird ab 1. Januar 2020 eine zentrale Vergabestelle eingerichtet, die für alle Vergabeverfahren der Stadt Erlangen ab einem Auftragswert von 10.000 € netto zuständig ist.

2.    Der Stellenbedarf für die formale Abwicklung von jährlich rd. 470 Vergabeverfahren wird wie folgt gedeckt:
- 1,65 Stellen aus bereits vorhandenen Stellen in Amt 24/Submissionsstelle
  (Planstellen 2413000/2413010) und Amt 30
- 2,25 Stellen werden von Amt 30 im Rahmen des Stellenplanverfahrens 2019 beantragt
 (1,75 Stellen Ingenieur/in in EG 12 und 0,5 Stellenanteil Verwaltung in A 9/10
  bzw. entsprechender Entgeltgruppe).

3.    Im Gegenzug werden bei Dienststellen mit hohem Vergabevolumen kw-Vermerke in Summe von 2,05 Stellen angebracht, die nach Übergang der Aufgaben in die zentrale Vergabestelle bei nächstmöglicher Gelegenheit vollzogen werden. Weitere ca. 70.000 € des Personalkostenbedarfs sollen durch Einnahmen der zentralen Vergabestelle finanziert werden.

 

 


Protokollvermerk:

Herr StR Pöhlmann stellt folgenden Änderungsantrag:

„Es soll künftig auf freiwilliger Basis abgefragt werden, ob der Bewerber tariftreu ist. Der Stadtrat soll darüber informiert werden. Zudem soll eine Auskömmlichkeitsberechnung auf der Basis des jeweiligen Tariflohns vorgelegt werden.“

Der Antrag wird mit 2 gegen 43 Stimmen abgelehnt.