Beschluss: mehrheitlich angenommen

Abstimmung: Ja: 28, Nein: 23

Ergebnis/Beschluss:

Der Stadtrat beschließt die

 

Haushaltssatzung der Stadt Erlangen
für das Haushaltsjahr 2018

 

„Aufgrund des Art. 63 ff der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) erlässt die Stadt Erlangen folgende Haushaltssatzung:

 

§ 1

(1)   Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird hiermit festgesetzt;
er schließt

1.

im Ergebnishaushalt mit

 

 

dem Gesamtbetrag der Erträge von

412.071.100 Euro

 

dem Gesamtbetrag der Aufwendungen von

402.095.300 Euro

 

und dem Saldo (Jahresergebnis) von

9.975.800 Euro

 

 

 

2.

im Finanzhaushalt

 

a)

aus laufender Verwaltungstätigkeit mit

 

 

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von

404.515.100 Euro

 

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von

382.406.800 Euro

 

und einem Saldo von

22.108.300 Euro

 

 

 

b)

aus Investitionstätigkeit mit

 

 

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von

24.679.400 Euro

 

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von

49.809.900 Euro

 

und einem Saldo von

-25.130.500 Euro

 

 

 

c)

aus Finanzierungstätigkeit mit

 

 

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von

7.793.000 Euro

 

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von

7.793.000 Euro

 

und einem Saldo von

0 Euro

 

 

 

d)

und einem Saldo des Finanzhaushalts von

-3.022.200 Euro

 

(2) Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2018 des Entwässerungsbetriebes der Stadt Erlangen (EBE) wird hiermit festgesetzt;

 

er schließt ab im Erfolgsplan

 

 

in den Erträgen mit

23.059.200 Euro

 

in den Aufwendungen mit

23.862.400 Euro

 

 

 

 

und im Vermögensplan

 

 

in den Einnahmen und Ausgaben mit

35.015.100 Euro

 

 

 

(3) Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2018 des Eigenbetriebs für Stadtgrün, Abfallwirtschaft und Straßenreinigung (EB 77) wird hiermit festgesetzt:

 

er schließt ab im Erfolgsplan

 

 

in den Erträgen mit

28.210.500 Euro

 

darin: Erlöspauschalen seitens der Stadt
(seit 2014 incl. Straßenreinigung)

10.509.600 Euro

 

 

 

 

in den Aufwendungen mit

28.103.500 Euro

 

 

 

 

und im Vermögensplan

 

 

in den Einnahmen und Ausgaben mit

3.690.700 Euro


§ 2

(1)   Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungs-maßnahmen wird auf 3.893.000 Euro festgesetzt.

(2)   Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für den Entwässerungsbetrieb der Stadt Erlangen (EBE) wird auf 25.549.200 Euro festgesetzt.

(3)   Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für den Eigenbetrieb Stadtgrün, Abfallwirtschaft und Straßenreinigung (EB 77) wird auf 1.927.700 Euro festgesetzt.

 

§ 3

(1)   Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlung für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren wird auf 29.075.000 Euro festgesetzt.

(2)   Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Entwässerungsbetriebs der Stadt Erlangen (EBE) wird auf 3.850.000 Euro festgesetzt.

(3)   Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebs für Stadtgrün, Abfallwirtschaft und Straßenreinigung (EB 77) wird auf   0  Euro festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

  1. Grundsteuer
    a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)                                350 v. H.

b) für die Grundstücke (B)                                                                           500 v. H.

2. Gewerbesteuer                                                                                               440 v. H.

 

§ 5

1)      Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen nach dem Haushaltsplan wird auf 80 Mio. Euro festgesetzt.

2)      Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen nach dem Wirtschaftsplan des Entwässerungsbetriebs der Stadt Erlangen (EBE) wird auf   3.843.200 Euro festgesetzt.

3)      Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs für Stadtgrün, Abfallwirtschaft und Straßenreinigung (EB 77) wird auf 2.000.000 Euro festgesetzt.

 

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2018 in Kraft.

Erlangen, den

STADT ERLANGEN

 

Dr. Florian Janik

Oberbürgermeister