Sitzung: 18.01.2018 Stadtrat
Beschluss: mehrheitlich angenommen
Abstimmung: Ja: 28, Nein: 23
Vorlage: 201/036/2018
Ergebnis/Beschluss:
Der Stadtrat beschließt die
Haushaltssatzung der Stadt Erlangen
für das Haushaltsjahr 2018
„Aufgrund des Art. 63 ff der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) erlässt die Stadt Erlangen folgende Haushaltssatzung:
§ 1
(1) Der
als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird hiermit
festgesetzt;
er schließt
1. |
im Ergebnishaushalt mit |
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dem Gesamtbetrag der Erträge von |
412.071.100 Euro |
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dem Gesamtbetrag der Aufwendungen von |
402.095.300 Euro |
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und dem Saldo (Jahresergebnis) von |
9.975.800 Euro |
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2. |
im Finanzhaushalt |
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a) |
aus laufender Verwaltungstätigkeit mit |
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dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von |
404.515.100 Euro |
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dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von |
382.406.800 Euro |
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und einem Saldo von |
22.108.300 Euro |
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b) |
aus Investitionstätigkeit mit |
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dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von |
24.679.400 Euro |
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dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von |
49.809.900 Euro |
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und einem Saldo von |
-25.130.500 Euro |
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c) |
aus Finanzierungstätigkeit mit |
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dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von |
7.793.000 Euro |
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dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von |
7.793.000 Euro |
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und einem Saldo von |
0 Euro |
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d) |
und einem Saldo des Finanzhaushalts von |
-3.022.200 Euro |
(2) Der als Anlage beigefügte
Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2018 des Entwässerungsbetriebes der
Stadt Erlangen (EBE) wird hiermit
festgesetzt;
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er schließt ab im Erfolgsplan |
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in den Erträgen mit |
23.059.200 Euro |
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in den Aufwendungen mit |
23.862.400 Euro |
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und im Vermögensplan |
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in den Einnahmen und Ausgaben mit |
35.015.100 Euro |
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(3) Der als Anlage beigefügte
Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2018 des Eigenbetriebs für Stadtgrün,
Abfallwirtschaft und Straßenreinigung (EB
77) wird hiermit festgesetzt:
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er schließt ab im Erfolgsplan |
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in den Erträgen mit |
28.210.500 Euro |
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darin: Erlöspauschalen seitens
der Stadt |
10.509.600 Euro |
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in den Aufwendungen mit |
28.103.500 Euro |
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und im Vermögensplan |
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in den Einnahmen und Ausgaben mit |
3.690.700 Euro |
§ 2
(1) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungs-maßnahmen wird auf 3.893.000 Euro festgesetzt.
(2) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für den Entwässerungsbetrieb der Stadt Erlangen (EBE) wird auf 25.549.200 Euro festgesetzt.
(3) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für den Eigenbetrieb Stadtgrün, Abfallwirtschaft und Straßenreinigung (EB 77) wird auf 1.927.700 Euro festgesetzt.
§ 3
(1) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlung für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren wird auf 29.075.000 Euro festgesetzt.
(2) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Entwässerungsbetriebs der Stadt Erlangen (EBE) wird auf 3.850.000 Euro festgesetzt.
(3) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebs für Stadtgrün, Abfallwirtschaft und Straßenreinigung (EB 77) wird auf 0 Euro festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
- Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 350 v. H.
b) für die Grundstücke (B) 500 v. H.
2. Gewerbesteuer 440 v. H.
§ 5
1) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen nach dem Haushaltsplan wird auf 80 Mio. Euro festgesetzt.
2) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen nach dem Wirtschaftsplan des Entwässerungsbetriebs der Stadt Erlangen (EBE) wird auf 3.843.200 Euro festgesetzt.
3) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs für Stadtgrün, Abfallwirtschaft und Straßenreinigung (EB 77) wird auf 2.000.000 Euro festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2018 in Kraft.
Erlangen, den
STADT ERLANGEN
Dr. Florian Janik
Oberbürgermeister