Beschluss: zur Kenntnis genommen

Ergebnis/Beschluss:

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.

 


Protokollvermerk:

Die Mitteilung zur Kenntnis wird auf Antrag von Frau StRin Grille zum Tagesordnungspunkt erhoben. Sie fragt nach, wie viele Stellplätze erforderlich sind, aufgrund der Bildungseinrichtungen, die sich in Tennenlohe befinden. Wieviele Studierende sind vor Ort?

Herr berufsm. StR Weber teilt mit, dass sich die Nutzung durch die Universität in einem Bürogebäude befindet. Dieses Bürogebäude bedarf keiner Umnutzungsgenehmigung, weil hier sowohl universitäre Nutzung als auch Büronutzung stattfindet. Für das Bürogebäude sind die für die Arbeitsplätze erforderlichen Stellplätze nachgewiesen. Es gibt keine Umnutzung für große Vorlesungssäle oder andere universitäre Einrichtungen, sondern es handelt sich um normale Instituts-Büroräume. Dadurch fallen keine anderen Stellplatzsituationen an, wie sie im Bestand vorhanden sind und werden nach der Stellplatzsatzung auch nicht anders behandelt.

Frau StRin Grille bittet um eine schriftliche Antwort. Der Vorsitzende OBM Dr. Janik sagt dies zu.