Ergebnis/Beschluss:

1.    Die Stadt Erlangen begrüßt die Entscheidung des Kabinetts,

·         den Hochschulstandort Erlangen-Nürnberg zu stärken,

·         die Technische Fakultät als Ganzes am Standort Erlangen weiterzuentwickeln, sowie

·         am geplanten Umzug der Philosophischen Fakultät in den „Himbeerpalast“ festzuhalten und so auch dieser Fakultät eine in die Zukunft gerichtete Entwicklung zu ermöglichen.

 

2.    Die Stadtverwaltung wird beauftragt, hinsichtlich der mit Beschluss vom 30. März 2017 identifizierten Wachstumspotentiale der Technischen Fakultät die Zusammenarbeit mit allen relevanten Partnern mit hoher Priorität fortzusetzen und zu vertiefen mit dem Ziel, der Fakultät die beste Entwicklung im Rahmen der Forschungslandschaft in Erlangen und Nürnberg zu ermöglichen. Wesentliche Partner sind dabei die Hochschulen im Allgemeinen und die Technische Fakultät im Besonderen, die wesentlichen Akteure am Forschungsstandort Erlangen, der Freistaat Bayern und die Stadt Nürnberg. Die Stadt Erlangen wird beauftragt so bald wie möglich Erweiterungsflächen zu schaffen und die Bayerische Staatsregierung wird aufgefordert finanzielle Mittel beizubringen.

 

3.    Die Stadtverwaltung wird beauftragt, in diesen Gesprächen insbesondere darauf hinzuarbeiten, dass die künftigen Strukturen des Hochschulstandorts Erlangen-Nürnberg so aufgebaut werden, dass ein gutes Zusammenspiel zwischen allen Akteuren gelingt und der Forschungsstandort auch tatsächlich als Ganzes profitiert. Unnötige Doppelstrukturen und Konkurrenzen sind zu vermeiden.

 

4.    Eine herausgehobene Rolle kommt der Firma Siemens zu. Die Verwaltung wird beauftragt, die laufenden Gespräche mit der Firma Siemens mit Blick auf die infrage kommenden Module 6 und 7 des Siemens Campus zu intensivieren und in der Folge gemeinsam mit Siemens und dem Freistaat sicherzustellen,

·         dass sich die Technische Fakultät am Campus weiterentwickeln kann,

·         dass die stadtplanerischen Anforderungen der Stadt Erlangen so weit wie möglich berücksichtigt werden,

·         und dass räumliche und inhaltliche Synergien zwischen Siemens Campus und Uni-Südgelände bestmöglich genutzt werden.

 

5.    Die von der Stadtverwaltung aufgezeigten Potentiale (vgl. Vorlage 13/163/2017) sind Grundlage für das weitere Wachstum am und im direkten Umfeld des Uni-Südgeländes.
Beschluss des Stadtrates: mit 39 gegen 4 Stimmen

 

6.    Die Verwaltung wird darüber hinaus beauftragt, den Stadtrat und seine Gremien über alle wichtigen Entwicklungen kontinuierlich zu informieren.

 

7.    Des Weiteren begrüßt es die Stadt Erlangen, wenn die Universität bzw. der Freistaat Bayern, zeitnah darstellen könnten, wo und wie Wohnraum für die zusätzlichen Studierenden geschaffen wird.

 

 


Protokollvermerk:

  1. Der Antrag der Erlanger Linke Nr. 058/2017 vom 28.05.2017, in Punkt 5 des Beschlusses nach „die von der Stadtverwaltung aufgezeigten Potentiale“ zu ergänzen: „mit Ausnahme des Bebauungsplans 380“ wird mit 6 gegen 37 Stimmen abgelehnt.
  2. Frau StRin Grille beantragt, den Beschluss um folgende Formulierung als Ziffer 7 zu ergänzen: „Des Weiteren begrüßt es die Stadt Erlangen, wenn die Universität bzw. der Freistaat Bayern, zeitnah darstellen könnten, wo und wie Wohnraum für die zusätzlichen Studierenden geschaffen wird.“ Der Antrag wird mit 42 gegen 1 Stimme(n) angenommen.
  3. Frau StRin Dr. Marenbach bittet darum, die Universität zu beauftragen, eine ökologische Bewertung dieser Flächen durchzuführen und dies mitzuteilen. Der Oberbürgermeister wird gebeten, mit der Universität zu sprechen, dass die Fläche am Exerzierplatz, die gleichwertig mit dem danebenliegenden Naturschutzgebiet ist, die geringste Priorität erhält.
    Der Vorsitzende OBM Dr. Janik führt aus, dass dem Anliegen von Frau StRin Dr. Marenbach insoweit Rechnung getragen wird, dass bei der Bauleitplanung und Flächennutzungsplanänderung die Umweltverträglichkeitsprüfungen und evtl. artenschutzrechtliche Gutachten im Rahmen des jeweiligen Planungsrechts notwendig sind.
  4. Auf Antrag von Frau StRin Grille erfolgt getrennte Abstimmung über die Ziffer 5 des Beschlussvorschlages.