Sitzung: 23.02.2017 Stadtrat
Zusatz: Tischauflage
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 42, Nein: 0
Ergebnis/Beschluss:
Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Der Dringlichkeitsantrag der CSU-Fraktion Nr. 030/2017 vom 23.02.2017 gilt damit als bearbeitet.
Protokollvermerk:
Die Dringlichkeit des Antrages der CSU-Fraktion Nr. 030/2017 vom 23.02.2017 wird anerkannt.
Herr berufsm. StR Weber führt zum Sachstand aus, dass für den Neubau eines Gemeindehauses in Bruck eine Baugenehmigung vorliegt. Für die Grabungsarbeiten liegt eine denkmalrechtliche Grabungserlaubnis vor. Die Vorgänge werden sowohl von der Baudenkmalpflege wie auch von der Bodendenkmalpflege des Landesamtes für Denkmalschutz in München begleitet. Deshalb ist ein Baustopp aus Sicht der Stadtverwaltung nicht angezeigt. Die Grabungen werden durch Archäologen durchgeführt. Die zuständigen Gebietsreferenten betreuen diese Arbeiten. Die vorgefundenen Knochen werden umgebettet, die sonstigen Funde vom Landesamt ausgewertet. Derzeit wird geprüft, ob Teile dieser Funde vom Stadtmuseum angekauft werden. Ansonsten wird momentan geprüft, ob es für die Fundamentierung noch andere geringere Eingriffsmöglichkeiten gibt.
Die Fragen im Antrag der CSU-Fraktion werden durch Herrn berufsm. StR Weber wie folgt beantwortet:
•
Wie reagiert man auf die neuesten Funde bei
diesem Bodendenkmal?
Antwort: Sie werden archiviert und von
der Baustelle entfernt.
•
Darf man in einem „geweihten Kirchhofboden“
derart umwälzende Eingriffe vornehmen?
Antwort: Dies ist keine Frage der
Denkmalpflege oder der Bauordnung. Hier muss die Kirche entscheiden, wie damit
umgegangen werden soll.
•
Werden die Archäologen dort weiter graben und
die Funde sichern?
Antwort: Die Grabungen werden beendet
sobald es keine Funde mehr gibt.
•
Welche Möglichkeiten können und müssen jetzt
ergriffen werden, um hier nicht noch mehr Schaden anzurichten?
Antwort: Es ist kein Schaden angerichtet
worden.
•
Ist dieser Standort wirklich noch der geeignete?
Antwort: Der Standort ist aus
baufachlicher Sicht geeignet. Die erforderlichen Genehmigungen liegen vor.
•
Zusatzfrage: Wie ist der Befund aus Sicht der
Archäologie? Schlägt die Archäologie vor, dass aufgrund der Funde nicht
eigentlich weiter in die Tiefe gegraben werden müsste?
Antwort: Grundsätzlich nimmt die
Archäologie nur Grabungen vor, die für die Baumaßnahme notwendig sind. Darüber
hinaus werden keine weiteren Grabungen vorgenommen. Dies ist auch die fachliche
Meinung des Landesamtes für Denkmalpflege.