Antrag: Dringlichkeitsantrag für die Stadtratssitzung am 23. Februar 2017: Gebühren der Stadt- und Kreissparkasse Erlangen

Zusatz: Tischauflage

Beschluss: mehrheitlich angenommen

Abstimmung: Ja: 40, Nein: 3

Ergebnis/Beschluss:

Es erfolgt gemäß § 34 Absatz 1 der Geschäftsordnung für den Stadtrat Nichtbefassung des Dringlichkeitsantrages der Erlanger Linke Nr. 025/2017 vom 18.01.2017. Der Antrag gilt damit als erledigt.


Protokollvermerk:

Die Dringlichkeit des Antrages der Erlanger Linke Nr. 025/2017 vom 18.01.2017 wird anerkannt. Der Vorsitzende OBM Dr. Janik stellt den Geschäftsordnungsantrag auf Nichtbefassung, nachdem für diese Fragen nicht der Stadtrat, sondern der Vorstand der Sparkasse oder der Verwaltungsrat zuständig ist. Der Verwaltungsrat unterliegt nicht den Weisungen des Stadtrates und ist nach § 12 Abs. 1 der Sparkassenordnung ausschließlich den Interessen und Belangen der Sparkasse verpflichtet. OBM Dr. Janik bietet an, den Antrag in die nächste Sitzung des Verwaltungsrates einzubringen.

Herr StR Pöhlmann spricht gegen die Nichtbefassung. Die Erlanger Linke ändert den Antrag dahingehend ab, dass der Aufsichtsratsvorsitzende gebeten wird, die geforderten Beschlüsse als Anträge an den Verwaltungsrat zu stellen.

Der Antrag auf Nichtbefassung wird mit 40 gegen 3 Stimmen angenommen. Der Vorsitzende OBM Dr. Janik sagt zu, den Antrag der Erlanger Linke in die nächste Sitzung des Verwaltungsrates einzubringen. Falls Interesse besteht, sich mit dem Vorstand der Sparkasse über die Geschäftspolitik auszutauschen, ist dies jederzeit möglich. Hierzu sollte im nächsten Fraktionsvorsitzendengespräch eine Abstimmung erfolgen.