Sitzung: 23.02.2017 Stadtrat
Beschluss: angenommen mit Änderungen
Abstimmung: Ja: 43, Nein: 0
Vorlage: 30/056/2017
Ergebnis/Beschluss:
1. Der Text des Stimmzettels lautet:
„Sind Sie dafür, dass die Stadt Erlangen mit allen rechtlich zulässigen Mitteln
eine Rücknahme der Entscheidung der GEWOBAU für den Abriss der historischen
Gebäude der Äußeren Brucker Straße 82, 84, 86/88, der Mainstraße 1 und der
Johann-Jürgen-Straße 1 - 7 betreibt, mit dem Ziel der nachhaltigen Sanierung
und des dauerhaften Erhaltes als soziale Wohnanlage mit den dazugehörigen
Gärten?
O
Ja O
Nein“
2. Die Unterrichtung der Bürgerinnen und Bürger über den Gegenstand des Bürgerentscheids soll gemäß der Anlage erfolgen.
Protokollvermerk:
Die Erlanger Linke beantragt, dass in den Informationen zum
Bürgerentscheid zur ERBA-Siedlung nach dem Satz „Die Häuser wurden mehrfach begutachtet und stehen nicht unter Denkmal-
oder Ensembleschutz. Dies hat das Landesamt für Denkmalpflege im Sommer (E-Mail
vom 18.08.2016) bzw. Herbst 2016 (zwei Schreiben vom 25.11.2016) bestätigt.“
folgender Satz eingefügt wird:
„Zur Zeit (Stand 23.2.17) wird dies
allerdings auf Beschluss des Landesdenkmalrates vom Landesamt für Denkmalpflege
noch einmal überprüft.“
Der Antrag wird mit 3 gegen 39 Stimmen abgelehnt.
Der Antrag Nr. 029/2017 gilt damit als bearbeitet.
Frau StRin Lanig stellt den Antrag, im Lageplan die
Bezeichnung „Denkmalgeschützte Häuser der
ERBA-Siedlung“ zu ergänzen um „die
erhalten werden“.
Der Antrag wird einstimmig/mit 43 gegen 0 Stimmen angenommen.
Frau StRin Lanig beantragt, im Lageplan für die
denkmalgeschützten Häuser eine andere Farbe zu verwenden (nicht Rot). Nach
eingehender Beratung werden folgende Farben festgelegt: „Denkmalgeschützte Häuser der ERBA-Siedlung die erhalten werden = Blau“ und „Gebäude, deren Abriss durch die GEWOBAU geplant wird = Gelb“.
Die Festlegung erfolgt einstimmig/mit 43 gegen 0 Stimmen angenommen.
Frau StRin Tempel-Meinetsberger stellt den Antrag, den Lageplan oben darüber mit der Beschriftung „ERBA-Siedlung“ zu versehen. Der Antrag wird mit 19 gegen 24 Stimmen abgelehnt.