Ergebnis/Beschluss:

1. Der Text des Stimmzettels lautet:
„Sind Sie dafür, dass die geplante Landesgartenschau in Erlangen gestoppt wird?
O Ja                            O Nein“

2. Die Unterrichtung der Bürgerinnen und Bürger über den Gegenstand des Bürgerentscheids soll gemäß der Anlage erfolgen.

 


Protokollvermerk:

Der Vorsitzende OBM Dr. Janik weist darauf hin, dass Frau StRin Grille und Herr StR Höppel als Initiatoren des Bürgerbegehrens nicht an den Beratungen und Abstimmungen zu diesem Tagesordnungspunkt teilnehmen dürfen.

 

Herr berufsm. StR Ternes berichtet über den Eingang einer E-Mail von den Vertretern der Bürgerinitiative gegen die Landesgartenschau zu Beginn der Sitzung, wo ausgeführt wird, der Text in den allgemeinen Informationen enthalte nicht durchgehend wertneutrale Ausführungen. Das Rechtsamt wird um Überprüfung gebeten. Es handelt sich um folgende Passagen auf die Bezug genommen wird:

„Die Landesgartenschau ist aber vor allem ein Mittel, um schwierige Gebiete in einer Stadt mit einem Impuls nachhaltig zu entwickeln und dabei auch zum Umweltschutz in der Stadt beizutragen.“

„Das ausgewählte Gebiet erfüllt die zentralen Voraussetzungen für eine Landesgartenschau. Außerdem liegt es in unmittelbarer Nähe zur Innenstadt und ist gut mit dem Auto und der Bahn zu erreichen.“

„Bei den Kosten für die Durchführung wird erwartet, dass diese durch die Erlöse (Eintrittsgelder, Sponsoren etc.) gedeckt werden.“

Es wird von den Initiatoren kritisiert, dass diese Sätze nicht wertneutral seien, sondern reine Argumente für die Landesgartenschau und deshalb eine Benachteiligung der Initiative vorliege. Das Rechtsamt wird kurzfristig gebeten zu prüfen, ob die Argumente nachgebessert werden müssten.

Herr berufsm. StR Ternes erläutert die rechtliche Überprüfung mit dem Ergebnis, dass kein Verstoß dagegen vorliegt, dass bei den amtlichen Benachrichtigungen nicht wertneutral informiert wird. Er schlägt vor, die Texte so wie sie vorliegen zu verabschieden.

 

Herr StR Pöhlmann beantragt, in den Argumenten für die Landesgartenschau im 5. Absatz die Sätze:

„Zugleich soll der Natur- und Artenschutz im Regnitzgrund gestärkt werden. Damit wird es möglich, sensible Bereiche im Regnitzgrund vor dem Einfluss und Betreten des Menschen zu schützen.“
zu streichen. Der Änderungsantrag wird mit 2 gegen 38 Stimmen abgelehnt.