Ergebnis/Beschluss:

Die Zweckvereinbarung zwischen der Stadt Erlangen und dem Landkreis Nürnberger Land über die Abwicklung der Beihilfen für die Beschäftigten sowie für die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Landratsamtes Nürnberger Land soll abgeschlossen werden.