Sitzung: 16.11.2016 Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0
Vorlage: 17/011/2016
Ergebnis/Beschluss:
Nach § 6 Abs. 3 der Satzung für das gemeinsame
Kommunalunternehmen KommunalBIT werden die von der Stadt Erlangen bestellten
Verwaltungsräte zu folgender Beschlussfassung im Verwaltungsrat des KommunalBIT
ermächtigt:
Der Verwaltungsrat ermächtigt den Vorstand einen Antrag beim Finanzamt Fürth
auf Option zur Nutzung der Übergangsfrist für sämtliche nach dem 31. Dezember
2016 und vor dem 01. Januar 2021 ausgeführten Leistungen gem. § 27 Abs. 22 UStG
zum neuen § 2b UStG zu stellen.