Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Ergebnis/Beschluss:

Nach § 6 Abs. 3 der Satzung für das gemeinsame Kommunalunternehmen KommunalBIT werden die von der Stadt Erlangen bestellten Verwaltungsräte zu folgender Beschlussfassung im Verwaltungsrat des KommunalBIT ermächtigt:

Der Verwaltungsrat ermächtigt den Vorstand einen Antrag beim Finanzamt Fürth auf Option zur Nutzung der Übergangsfrist für sämtliche nach dem 31. Dezember 2016 und vor dem 01. Januar 2021 ausgeführten Leistungen gem. § 27 Abs. 22 UStG zum neuen § 2b UStG zu stellen.