Ergebnis/Beschluss:

  1. Die bestehende Beschlusslage zum Burgberg (städtebauliche Qualitäten des Burgbergs sollen gewahrt bleiben) wird um eine zeitgemäße Weiterentwicklung des Planungsrechtsvollzugs (Anlage 1) als Leitlinie für das Verwaltungshandeln ergänzt.

Protokollvermerk aus dem UVPA am 18.10.2016:

Herr Stadtrat Kittel beantragt, dass die Bebauungspläne weiterhin gelten. GRZ und GFZ von Bauvorhaben sollen nach wie vor mit einer 10% Toleranz beurteilt werden. Laternengeschosse im Sinne der Anlage 1 sind wie Dachgeschosse zu bewerten. Die südliche Seite der Burgbergstraße ist mit einer Bebauungstiefe zwischen der Rathsberger Straße und der Ludwig-Thoma-Straße dem Bereich „II+D“ zuzuordnen.

 

  1. Die Fraktionsanträge Nr. 044/2016 der Freien Wähler vom 04.05.2016, Nr. 046/2016 der CSU vom 10.05.2016, Nr. 064/2016 der Freien Wähler vom 30.06.2016, Nr. 079/2016 der Erlanger Linke vom 18.07.2016 sind damit bearbeitet.

 

 


Protokollvermerk:

 

  1. Herr StR Pöhlmann beantragt, dass – soweit zulässig – am Burgberg eine Sozialwohnungsquote für neu erstellten Wohnraum in Höhe von 25 % eingeführt werden soll. Bei Abweichungen ist der Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss zu befassen.
    Der Vorsitzende OBM Dr. Janik weist darauf hin, dass der Beschluss der Stadt Erlangen zum Thema geförderter Wohnungsbau für das gesamte Stadtgebiet gilt.
    Der Antrag von Herrn StR Pöhlmann wird mit 2 gegen 37 Stimmen abgelehnt.

  2. Der Vorsitzende OBM Dr. Janik stellt den Beschlussvorschlag analog des Protokollvermerkes aus dem Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss am 18.10.2016 zur Abstimmung. Dies wird mit 37 gegen 2 Stimmen beschlossen.