Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 43, Nein: 0

Ergebnis/Beschluss:

  1. Für die Generalsanierung der Waldorfkrippe, Noetherstr. 2 in 91058 Erlangen, werden 12 Krippenplätze weiterhin als bedarfsnotwendig anerkannt.

 

  1. Aufgrund einer Änderung des Förderantrags seitens des Trägers erhält der Waldorfkindergarten e.V. Erlangen für die Generalsanierung der Waldorfkrippe und des Waldorfkindergartens mit Anbau, Noetherstr. 2 in 91058 Erlangen, insgesamt einen um 87.474 € höheren Baukostenzuschuss (189.680 € mehr staatlicher Anteil, 102.206 € weniger städtischer Anteil, Art. 27 BayKiBiG i. V. m. Art. 10 FAG).