Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 43, Nein: 0

Ergebnis/Beschluss:

Die am 26.03.2015 beschlossenen Vergaberichtlinien für den Erlanger Weihnachtsmarkt „Erlanger Waldweihnacht am Schloßplatz“ werden wie folgt geändert:

1. Punkt 1 Absatz 2 wird wie folgt ergänzt:
Fällt der 24.12. auf einen Sonntag, endet der Weihnachtsmarkt bereits am 23.12..

2. Punkt 4.1 Satz 3 erhält folgende neue Fassung:
Die Bewerbungsfrist endet mit Ablauf des 30.04. für das laufende Jahr.

 

3. Punkt 5 letzter Satz erhält folgende neue Fassung:
Ein Ausschlussgrund sind offene Geldforderungen der Stadt Erlangen gegenüber der Bewerberin/dem Bewerber.

 

4. Punkt 6.1 wird wie folgt ergänzt:
Gehen mehr Bewerbungen mit gleichem oder ähnlichen Warenangeboten ein, so wird um die Attraktivität und Vielfalt zu gewährleisten nur eine begrenzte Anzahl von Bewerberinnen/Bewerbern, ggf. auch nur eine Bewerberin/ein Bewerber des gleichen oder ähnlichem Warenangebotes zugelassen.


5. Die Änderungen (1. – 4.) treten zum 01.01.2017 in Kraft.