Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 45, Nein: 0

Ergebnis/Beschluss:

1. Der am 15.07.2016 eingereichte Antrag auf Durchführung eines Bürgerentscheides mit der Fragestellung „Sind Sie dafür, dass die Stadt Erlangen ein Bauleitplanverfahren zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 358 der Stadt Erlangen mit dem Ziel einleitet, das gesamte Flurstück 1945/179 (Freifläche Paul-Gordan-Straße) als öffentliche Grünfläche, z.B. als Parkanlage auszuweisen?“ ist zulässig.

 

2. Es wird ein Bauleitplanverfahren zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 358 der Stadt Erlangen mit dem Ziel eingeleitet, das gesamte Flurstück 1945/179 (Freifläche Paul-Gordan-Straße) als öffentliche Grünfläche,  z.B. als Parkanlage auszuweisen. Damit hat sich das Bürgerbegehren „Erhalt der Freifläche Paul-Gordan-Straße/Fl.Nr. 1945/179“ erledigt.

 

3. Es wird festgestellt, dass der sog. Abhilfebeschluss keine Auswirkungen auf die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit einer temporären Errichtung von Unterkünften zur Unterbringung von Flüchtlingen auf dem Grundstück Fl.Nr. 1945/179 der Gemarkung Erlangen hat.

 


Protokollvermerk:

Herr StR Pöhlmann stellt folgende Fragen und bittet, deren Beantwortung zu Protokoll zu nehmen:

  1. Kann davon ausgegangen werden, dass die Verwaltung sich das Planungsziel „Grünfläche“ bis zum Ende der Abwägung zu eigen macht?
    Antwort berufsm. StR Weber:
    Dies ist durch die Ziffer 2 des Beschlusses sichergestellt.
  2. Kann davon ausgegangen werden, dass die Verwaltung die üblichen Instrumente zur Sicherung des Planungsziels einsetzt (Zurückstellung von Bauanträgen und Bauvoranfragen von Dritten)?
    Antwort berufsm. StR Weber:
    Wenn die Stadt Erlangen Eigentümerin ist und dieses Grundstück nicht verkauft, besteht mangelndes Sachbescheidungsinteresse. Ein Bauantrag würde nicht bearbeitet. Insofern braucht es diese Sicherungsmechanismen nicht.
  3. Es wird um Klarstellung gebeten, dass kein Verkauf des Grundstücks beabsichtigt ist.
    Antwort OBM Dr. Janik:
    Es wird zugesagt, dass kein Verkauf beabsichtigt ist.