Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Ergebnis/Beschluss:

Die Sonderrücklagen sollen anders als im Beschluss Nr. 43/028/2016 nicht zur Deckung weiterer Verluste, falls das Überschussbudget nicht reduziert wird, sondern zur Finanzierung der Medienausstattung (investiver Haushalt) in Höhe von 44.187,00 EUR Verwendung finden.