Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Ergebnis/Beschluss:

1.    Die Stadt Erlangen erklärt sich bereit, den Ausstellungsbetrieb des Kunstmuseums Erlangen in städtische Zuständigkeit und Trägerschaft zu übernehmen. Dazu wird das Kunstmuseum als eigene Einrichtung dem Referat IV zugeordnet.

2.    Die Stadt erklärt sich weiterhin bereit, die Sammlung, die sich derzeit im Eigentum des Vereins Kunstmuseum Erlangen e.V. befindet, entsprechend den Wünschen des Vereins in städtisches Eigentum oder städtischen Besitz zu übernehmen.

3.    Für die Kuratierung der übernommenen Sammlung des Kunstmuseums sowie die Leitung der Einrichtung einschließlich der Gestaltung von Ausstellungen stellt die Stadt eine hauptamtliche Stelle zur Verfügung. Eine Kooperation mit der ehrenamtlichen Arbeit aus dem Verein wird angestrebt.

4.    Das Kunstmuseum Erlangen soll bis auf weiteres in den jetzigen Räumen fortgeführt werden. Um dem Verein die Anmietung der Räume und deren entgeltfreie Überlassung an die Stadt zu ermöglichen, erhöht die Stadt ihren Zuschuss an den Verein im Rahmen der Kulturförderung auf 30.000 Euro jährlich. Das Budget des Amtes 41 / Kulturförderung ist entsprechend anzupassen. Für 2016 ist eine anteilige Mittelnachbewilligung erforderlich. Zusätzlich sind 10.000 Euro für die laufenden Aufwendungen aus dem Betrieb des Kunstmuseums für das Haushaltsjahr 2017 anzumelden.

5.    Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Verein Kunstmuseum e.V. auf der Basis dieser Eckpunkte eine Vereinbarung abzuschließen, Deren Laufzeit soll 10 Jahre betragen, möglichst mit einer Verlängerungsoption.