Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 48, Nein: 0

Ergebnis/Beschluss:

Soweit Anträge die Bereitstellung von Mitteln für den Haushalt 2016, die mittelfristige Finanzplanung 2015 – 2019 mit Investitionsprogramm, sowie Änderungen des Stellenplans zum Inhalt hatten, gelten die Anträge gemäß der Geschäftsordnung des Stadtrates durch den Beschluss des Stadtrates über die Haushaltssatzung 2016, den Haushaltsplan 2016, der mittelfristigen Finanzplanung 2015 – 2019 mit Investitionsprogramm sowie Stellenplan 2016 als bearbeitet.

 

Soweit Anträge künftige finanzpolitische Vorstellungen enthalten, werden diese an die Verwaltung zur weiteren Bearbeitung überwiesen.