Gremium: Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss / Werkausschuss EB77

Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Ergebnis/Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, gem. Art. 73 Abs. 3 des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG) i.V.m. Art. 73 Abs. 2- 8 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes  (BayVwVfG) das vorgeschriebene förmliche Verfahren durchzuführen, um die Überschwemmungsgebiete der Regnitz (Fluss-km 42,7-53,4) durch den beiliegenden Entwurf einer Überschwemmungsgebietsverordnung, festzusetzen.