Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 49, Nein: 0

Ergebnis/Beschluss:

1.    Der Jahresabschluss des EB 77 für das Wirtschaftsjahr 2014 wird gem. § 25 EBV (Eigenbetriebsverordnung Bayern) festgestellt und Entlastung wird erteilt.

2.    Der von der Dr. Storg GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Nürnberg geprüfte Jahresabschluss 2014 weist in der Gewinn- und Verlustrechnung ein Jahresergebnis von +204.631,76 EUR aus. Zusammen mit dem Verlustvortrag des Vorjahres i.H.v. -478.027,07 EUR ergibt sich damit ein Bilanzverlust i.H.v. -273.395,31 EUR.
Es wird beschlossen, dieses Ergebnis auf neue Rechnung vorzutragen.