Sitzung: 21.10.2015 Haupt-, Finanz- und Personalausschuss, Sozial- und Gesundheitsausschuss
Gremium: Haupt-, Finanz- und Personalausschuss, Sozial- und Gesundheitsausschuss
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0
Vorlage: 32-3/008/2015
Ergebnis/Beschluss:
1. Für die Stadtteilkirchweihen wird die Ausnahmeregelung
nach § 2 Abs. 4 der Plakatierungsverordnung weiterhin angewendet.
2. Wie bisher bereits besteht weiterhin die Möglichkeit der Bannerwerbung,
Überspannung der Straße (=Ortsstraßen) auf Antrag (Beschluss HFPA vom
25.07.2012).
3. Der Fraktionsantrag Nr. 104/2015 ist damit bearbeitet.
Protokollvermerk:
Frau StRin Grille bittet darum, die Ortsbeiräte in den einzelnen Vororten entsprechend zu informieren, nachdem diese oftmals bei der Organisation der Vorortkirchweihen mitwirken.