Gremium: Haupt-, Finanz- und Personalausschuss, Sozial- und Gesundheitsausschuss

Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Ergebnis/Beschluss:

1. Für die Stadtteilkirchweihen wird die Ausnahmeregelung nach § 2 Abs. 4 der Plakatierungsverordnung weiterhin angewendet.
2. Wie bisher bereits besteht weiterhin die Möglichkeit der Bannerwerbung, Überspannung der Straße (=Ortsstraßen) auf Antrag (Beschluss HFPA vom 25.07.2012).
3. Der Fraktionsantrag Nr. 104/2015 ist damit bearbeitet.

 

 


Protokollvermerk:

Frau StRin Grille bittet darum, die Ortsbeiräte in den einzelnen Vororten entsprechend zu informieren, nachdem diese oftmals bei der Organisation der Vorortkirchweihen mitwirken.