Zusatz: -Protokollvermerk-

Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 8

Ergebnis/Beschluss:

Das Benehmen nach Art. 2 DSchG zu den vorgeschlagenen Baudenkmälern Paul-Gossen-Straße 119 und Martinsbühler Straße 5a wird hergestellt.


Protokollvermerk:

Herr Stadtrat Kittel stellt den Antrag, das Anwesen Paul-Gossen-Straße 119 nicht in die Denkmalliste aufzunehmen.

Dieser Antrag wird mit 5 gegen 7 Stimmen abgelehnt.

Frau Stadträtin Lanig beantragt, das Anwesen Martinsbühler Straße 5a nicht in die Denkmalliste aufzunehmen.

Dieser Antrag wird mit 6 gegen 6 Stimmen ebenfalls abgelehnt.

Auch der Beschlussantrag wird mit 4 gegen 8 Stimmen abgelehnt; somit wird das Benehmen zu beiden vorgeschlagenen Baudenkmälern nicht hergestellt.

Herr Weber erläutert hierzu, dass eine Nichterteilung des Benehmens durch die Kommune keine Auswirkungen auf die Ergänzung der Denkmalliste habe, da das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege letztlich über die Eintragungen in der Liste entscheidet.