Protokollvermerk:

Es werden folgende Fragen gestellt:

  1. Frau StRin Aßmus fragt an, ob es einen neuen Entwurf für den Zweckverband StUB gibt.
    Der Vorsitzende OBM Dr. Janik antwortet, dass die Zweckverbandssatzung überarbeitet und dann zur Beschlussfassung vorgelegt wird.
  2. Herr StR Lehrmann fragt an, inwieweit sich die Aufnahme von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen personell und finanziell auf das Jugendamt auswirkt um hier bei Engpässen rechtzeitig nachsteuern zu können. Weiterhin bittet er um Auskunft wie sich dies auf die Räumlichkeiten für die Vereine auswirkt.
    Herr berufsm. StR Dr. Rossmeissl antwortet, dass das Jugendamt derzeit Kapazitäten aus anderen Bereichen abgezogen hat, was aber nicht auf Dauer geleistet werden kann. Bei den Räumen, die von Gruppen genutzt werden, wird versucht, ob ein Doppelbetrieb mit den minderjährigen Flüchtlingen und den bisherigen Nutzern möglich ist.
  3. Herr StR Lehrmann bittet um einen Bericht im Bildungsausschuss über die Übergangsklassen.
  4. Frau StRin Egelseer-Thurek fragt an, ob geprüft werden könnte, ob dem Segelverein Dechsendorf die Gebühren für die Nutzung des Weihers erlassen werden könnten, nachdem momentan aufgrund des niedrigen Wasserstandes der Segelbetrieb nicht möglich ist.
  5. Frau StRin Egelseer-Thurek fragt bezüglich der „Gräber“ zum Gedenken an die im Mittelmeer ertrunkenen Flüchtlinge an, ob dies genehmigt wurde und ob bei der Platzwahl etwas sensibler vorgegangen werden könnte.
    Der Vorsitzende OBM Dr. Janik führt aus, dass die Stadt Erlangen dies als kreative Kunstaktion im öffentlichen Raum sieht und die Gräber erst dann entfernt, wenn sie nicht mehr in gutem Zustand sind. Es ist auch nicht bekannt, wer hierfür verantwortlich ist.
  6. Frau StRin Egelseer-Thurek fragt an, ob es unbedingt sein muss, dass Themen, die bereits in sämtlichen Ausschüssen besprochen wurden, nochmals intensiv im Stadtrat behandelt werden müssen.
    Der Vorsitzende OBM Dr. Janik antwortet, dass die Redezeit jedem Stadtratsmitglied obliegt und es das Recht des Stadtrates ist, hier zu sprechen. Dieses Recht sollte nicht beschnitten werden.
  7. Herr StR Pöhlmann fragt an, wie der Bearbeitungsstand des Antrages auf Öffnung der Parkflächen der Universität an Wochenenden und in den Semesterferien für die Besucher des Röthelheimbades ist.
    Herr berufsm. StR Weber antwortet, dass die Anfrage bei der Universität läuft.
  8. Herr StR Pöhlmann fragt an, ob der Verwaltung bekannt ist, dass das Parkhaus der Universität am roten Platz wegen Baufälligkeit in den nächsten Jahren nur eingeschränkt nutzbar sein wird. Welche Folgen hat dies für das Verkehrskonzept für die Handballhalle?
    Herr berufsm. StR Weber teilt mit, dass das Parkhaus am roten Platz nicht Bestandteil des Parkkonzeptes für das Bürger-, Begegnungs- und Gesundheitszentrum (BBGZ) ist. Bei der Universität wurde bezüglich nahegelegener Parkflächen im Nordbereich des BBGZ nachgefragt.
  9. Herr StR Pöhlmann fragt an, bis wann feststehen muss, wie die Aufteilung der Kosten des BBGZ ist und wann der Stadtrat hiervon erfährt.
    Der Vorsitzende OBM Dr. Janik antwortet, dass dies zum Zeitpunkt der Entscheidung sein wird.
  10. Herr StR Pöhlmann fragt an, ob der HCE bereits auf das Angebot der Stadt Erlangen bezüglich der finanziellen Beteiligung geantwortet hat.
    Herr berufsm. StR Weber teilt mit, dass dies noch nicht bekannt gegeben wurde.
  11. Herr StR Pöhlmann bezieht sich auf die Mitteilung zur Kenntnis „Datenschutz“ und fragt an, ob dies auch dann gilt, wenn sich die Bürger explizit an den Stadtrat gewendet haben.
    Frau berufsm. StRin Wüstner führt aus, dass dies nur dann zulässig ist, wenn der einzelne Bürger einwilligt.
  12. Frau StRin Grille fragt an, ob die angebliche Äußerung eines Mitgliedes der Kunstkommission stimmt, dass sich die Kunstkommission nicht in den Standort für ein Kunstwerk in Tennenlohe einmischen wird. Dies hätte auch der Oberbürgermeister bestätigt. Sie fragt weiterhin an, ob dies jetzt bei allen Stadtteilen in Erlangen so ist, dass sich die Kunstkommission nicht mehr mit der Aufstellung von Kunstwerken beschäftigt.
    Herr berufsm. StR Dr. Rossmeissl erläutert, dass die Kunstkommission grundsätzlich für ein Votum bei der Aufstellung von Kunst im öffentlichen Raum in allen Stadtteilen zuständig ist. Wenn sie im Einzelfall darauf verzichtet, kann sie dies tun, es sei denn der Stadtrat würde sie konkret damit beauftragen. Im Fall „Engel“ wurde keine Stellungnahme durch die Kunstkommission abgegeben. Für alle anderen Fälle gilt aber, dass Aufstellungen von Kunstwerken nicht zulässig sind, wenn sich die Kunstkommission nicht vorher damit befasst hat und der Stadtrat hierüber entschieden hat.
    Der Vorsitzende OBM Dr. Janik bejaht die an ihn gerichtete Frage.