Sitzung: 23.07.2015 Stadtrat
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 41, Nein: 0
Vorlage: 611/064/2015
Ergebnis/Beschluss:
Den Ergebnissen der
Prüfung der Stellungnahme in Anlage 1 wird beigetreten.
Die Erschließungsanlage „Resterschließung Fanny-Hensel-Straße“ (Anlage 2 und 3) entspricht den in § 1 Abs. 4 bis 7 BauGB bezeichneten Anforderungen und kann auf der Grundlage des § 125 Abs. 2 BauGB hergestellt werden.