Ergebnis/Beschluss:

Die Verordnung der Stadt Erlangen zur Regelung der Sperrzeit von Gaststätten und Vergnügungsstätten (Entwurf vom 06.07.2015, Anlage 1, mit Karte Geltungsbereich, Anlage 2) wird beschlossen.

 


Protokollvermerk:

Herr StR Pöhlmann beantragt, in den Sommermonaten Juni, Juli und August an Freitagen die Öffnungszeit für Biergärten bis 24:00 Uhr zu verlängern.

Frau berufsm. StRin Wüstner weist darauf hin, dass die gesetzlichen Regelungen von 22:00 Uhr ausgehen. Durch die Biergartenverordnung wurde dies bereits auf 23:00 Uhr verlängert. Darüber hinaus gibt es keine Rechtsgrundlage. In vertretbaren Fällen können einzelne Ausnahmegenehmigungen erteilt werden. Eine Regelausnahme wäre rechtswidrig.

Herr StR Pöhlmann zieht den Antrag zurück, wenn eine liberale Handhabung zugesagt werden kann.

Der Vorsitzende OBM Dr. Janik sagt zu, dass in jedem Fall, wo nichts dagegen spricht, eine Ausnahmegenehmigung erteilt wird.

Frau StRin Kopper bittet darum, während der Bauphase bei Anträgen großzügig zu verfahren.