Ergebnis/Beschluss:

1.    Die Budgetergebnisse der Ämter werden zur Kenntnis genommen.

2.    Den von den Fachausschüssen begutachteten  p o s i t i v e n  Budgetüberträgen gemäß Anlage 1b wird zugestimmt.

3.    Der Bereitstellung des Gesamtübertrages in Höhe von 405.855,16 EUR gemäß Anlage 1 b wird zugestimmt.

4.    Der Bereinigung der Sachmittelbudgetergebnisse zugunsten des Haushalts um saldiert 315.824,99 EUR gemäß den Anlagen 1a und 3 wird zugestimmt.

5.    Bei den Ämtern, die mit einem  n e g a t i v e n  Budgetergebnis abgeschlossen haben, sind die entstandenen Verluste (s. Anlage 1b) gemäß der folgenden Einzelgutachten vorzutragen:

 

Amt

Verlust

Verlustvortrag nach den Budgetierungsregeln

Beschluss
Fachausschuss


Gutachten HFPA
-Abstimmung-

 

 

 

 

 

13

-76.501,58 EUR

-75.510,35 EUR nach Entnahme aus der Sonderrücklage Budgetergebnis des Amtes 13 in Höhe von 991,23 EUR zum Ausgleich des Verlustes

HFPA 22.04.2015:

Abweichend von den Budgetierungsregeln schlägt das Fachamt vor, dass der nach Rücklagen-Entnahme verbleibende Verlust von -75.510,35 EUR nicht in voller Höhe, sondern in Höhe von
-25.000 EUR
vorgetragen wird.

Einstimmig angenommen

Dem Verlustvortrag wird
zugestimmt

a) in voller Höhe
mit ... gegen ... Stimmen

b) in Höhe von 25.000 EUR
mit 14 gegen 0 Stimmen


c) nicht zugestimmt
mit ... gegen ... Stimmen

 

 

 

 

 

41

-88.437,61 EUR

 -78.558,78 EUR nach Entnahme aus der Sonderrücklage Budgetergebnis des Amtes 41 in Höhe von 9.878,83 EUR zum Ausgleich des Verlustes

KFA 29.04.2015:

Abweichend von den Budgetierungsregeln schlägt das Fachamt vor, dass der nach Rücklagen-Entnahme verbleibende Verlust von -78.558,78 EUR nicht in voller Höhe, sondern in Höhe von 0,00 EUR vorgetragen wird.

Einstimmig angenommen

 

Dem Verlustvortrag wird
zugestimmt

a) in voller Höhe

mit ... gegen ... Stimmen

b) in Höhe von 0,00 EUR

mit 14 gegen 0 Stimmen


c) nicht zugestimmt

mit ... gegen ... Stimmen

 

42

-27.513,22 EUR

0,00 EUR nach Entnahme aus der Sonderrücklage Budgetergebnis des Amtes 42 in Höhe von 27.513,22 EUR zum Ausgleich des Verlustes

BildungsA vom 23.04.2015:

Abweichend von den Budgetierungsregeln schlägt das Fachamt vor, dass der nach Rücklagen-Entnahme verbleibende Verlust von
27.513,22 EUR nicht in voller Höhe, sondern in Höhe von 10.000,00 EUR vorgetragen wird.

Einstimmig angenommen

 

Dem Verlustvortrag wird
zugestimmt

a) in voller Höhe

mit ... gegen ... Stimmen

b) in Höhe von 10.000 EUR

mit 14 gegen 0 Stimmen


c) nicht zugestimmt

mit ... gegen ... Stimmen

 

 

 

 

 

46

-10.649,19 EUR

3.514,34 EUR nach Entnahme aus der Sonderrücklage Budgetergebnis des Amtes 46 in Höhe von 7.134,85 EUR zum Ausgleich des Verlustes

KFA 29.04.2015:

Abweichend von den Budgetierungsregeln schlägt das Fachamt vor, dass der nach Rücklagen-Entnahme verbleibende Verlust von
-3.514,34 EUR nicht in voller Höhe, sondern in Höhe von 0,00 EUR vorgetragen wird. *)

Einstimmig angenommen

 

Dem Verlustvortrag wird
zugestimmt

a) in voller Höhe

mit ... gegen ... Stimmen

b) in Höhe von 0,00 EUR

mit 14 gegen 0 Stimmen


c) nicht zugestimmt

mit ... gegen ... Stimmen

 

 

 

 

 

47

-70.917,13 EUR

-61.641,22 EUR nach Entnahme aus der Sonderrücklage Budgetergebnis des Amtes 47 in Höhe von 9.275,91 EUR zum Ausgleich des Verlustes

KFA 29.04.2015:

Abweichend von den Budgetierungsregeln schlägt das Fachamt vor, dass der nach Rücklagen-Entnahme verbleibende Verlust von
-61.641,22 EUR nicht in voller Höhe, sondern vor dem Hintergrund der Neuorganisation des Amtes 47 zum 01.09.2014 in Höhe von 0,00 EUR vorgetragen wird. *)

Einstimmig angenommen

 

Dem Verlustvortrag wird
zugestimmt

a) in voller Höhe

mit ... gegen ... Stimmen

b) in Höhe von 0,00 EUR

mit 14 gegen 0 Stimmen


c) nicht zugestimmt

mit ... gegen ... Stimmen

 

 

 

 

 

52

-123.357,60 EUR

-63.889,54 EUR nach Entnahme aus der Sonderrücklage Budgetergebnis des Amtes 52 in Höhe von 59.468,06 EUR zum Ausgleich des Verlustes

SportA 28.04.2015:

Abweichend von den Budgetierungsregeln schlägt das Fachamt vor, dass der nach der Entnahme aus der Rücklage verbleibende Verlust von -63.889,54 EUR nicht in voller Höhe, sondern nur in Höhe von -25.000,00 EUR vorgetragen wird.

Einstimmig angenommen

 

Dem Verlustvortrag wird
zugestimmt

a) in voller Höhe

mit ... gegen ... Stimmen

b) in Höhe von 25.000 EUR

mit 14 gegen 0 Stimmen


c) nicht zugestimmt

mit ... gegen ... Stimmen

*) bei den Ämtern 46 und 47 würde damit der Verlustvortrag vollständig entfallen.