Beschluss: angenommen mit Änderungen

Abstimmung: Ja: 45, Nein: 1

Ergebnis/Beschluss:

  1. Der Haushalt 2016 mit Investitionsprogramm 2015 – 2019 wird gem. beigefügtem Termin- und Ablaufplan erstellt.
  2. Antragsberechtigt sind ausschließlich der Oberbürgermeister, der Stadtrat, die gemäß § 12 Nrn. 1 bis 10 GeschO gebildeten Gremien, die Stadtratsfraktionen, Ausschussgemeinschaften und Einzelstadträte.
  3. In die Beratungsunterlagen zum Haushalt 2016 sind nur Anträge ab 5.000 € pro Jahr aufzunehmen. Haushaltsanträge und Fachausschussgutachten unter 5.000 € jährlich sind aus den betreffenden Budgets bzw. den investiven Ansätzen zu finanzieren.
  4. Änderungsanträge zum Haushalt 2016, die in den Fachausschüssen abgelehnt wurden, werden im HFPA nicht mehr behandelt; im HFPA abgelehnte Anträge werden im Stadtrat nicht mehr behandelt.
  5. Änderungsanträge zum Haushalt 2016 für die Abschlussberatungen im Haushalts-Stadtrat (kurz: HH-StR) dürfen nur mit einem Deckungsvorschlag gestellt werden. Finden die Deckungsvorschläge keine Mehrheit, gelten die Anträge als abgelehnt.
  6. Änderungsanträge zu Inhalten, die die Kämmerei im Rahmen des Haushaltsabgleichs vorschlägt, sind im HH-StR nicht zulässig.

 


Protokollvermerk:

Der Termin für den 2. HFPA im Dezember wird wie im Ältestenrat und HFPA vorbesprochen auf 09.12.2015 verschoben.