Protokollvermerk:

Es werden folgende Fragen gestellt:

  1. Schriftliche Anfrage der Erlanger Linke
    Die Stadt hat mit den Initiatoren des Bürgerbegehrens „BI Frankenhofbad“ über ein geplantes Bürgerbegehren verhandelt, mit dem das Hallenbad Frankenhof auf Dauer erhalten werden sollte. Im Ergebnis wurde das Bürgerbegehren zurückgezogen, da die Stadt der BI eine Reihe von Zusagen gemacht hat.
    Wir fragen: Sieht sich die Stadt an diese Zusagen rechtlich gebunden?
    Beantwortung durch Frau berufsm. StRin Wüstner:
    Es ist nicht zutreffend, dass das Bürgerbegehren zurückgezogen wurde. Der Stadtrat hat vielmehr in seiner Sitzung vom 25.7.2013 einen sog. Abhilfebeschluss nach Art. 18a Abs. 14 Satz 1 der Gemeindeordnung (GO) gefasst und dem exakten Wortlaut des Bürgerbegehrens folgend die Maßnahme beschlossen. Zusagen an die Initiatoren des Bürgerbegehrens waren daher nicht notwendig und wurden auch nicht gemacht. Die gesetzliche Bindungswirkung für diesen Gemeinderatsbeschluss von einem Jahr ab dem Tag der Beschlussfassung ist jedoch abgelaufen (Art. 18 a Abs. 14 Satz 2 i.V.m. Abs. 13 Satz 2 GO). In seiner Sitzung vom 11.12.2014 hat der Stadtrat daher beschlossen, keinen klassischen Saunabetrieb mehr anzubieten, sondern einen sog. Vitalbereich mit einer „Trocken und Heiß – Sauna“ und einem „Feucht und Warm – Dampfbad“ einzurichten, der im Gegensatz zur herkömmlichen Sauna mit Badebekleidung benutzt wird. Dieser Vorschlag beruht darauf, dass ein Vitalbereich von den Badegästen deutlich besser angenommen wird als die klassische Sauna. Die Erlanger Stadtwerke planen aber für die Nutzer der klassischen Sauna, an bestimmten Tagen die Saunatemperatur zeitweise auf 90 Grad zu erhöhen und zusätzlich auch die textilfreie Nutzung des gesamten Hallenbadbereiches zu ermöglichen. Dies ist der einzige Unterschied zum ursprünglich beschlossenen Abhilfebeschluss vom 25.7.2013.

  2. Schriftliche Anfrage der Erlanger Linke
    Zur Busbeschleunigung wurden die Erlanger Ampeln neu geschaltet. Das ist natürlich sinnvoll. Leider wurde dabei auch die automatische Grünphase für Fußgänger und Radfahrer abgeschafft und zwar unabhängig davon, ob ein Bus in der Nähe ist. Damit müssen Fußgänger und Radfahrer deutlich länger an Ampeln warten.
    Warum gibt es diese „Bettelampeln“ in einer Stadt, die zu Fuß gehen und Radfahren fördern will ?
    Was hat das mit dem Ziel der Busbeschleunigung zu tun ?
    Beantwortung durch Herrn berufsm. StR Weber:
    Die automatische Grünphase wurde nicht abgeschafft. „Bettelampeln“ wirken positiv, weil sie bei Bedarf zügig umschalten ohne dass sie auf Zyklen warten müssen. Die Busbeschleunigung dient der Förderung des ÖPNV. Hierbei wird das Ampelsignal bevorrechtigt für den Bus umgeschaltet. Fußgänger und Radfahrer müssen hierbei nicht ungebührlich warten, die normalen Grünphasen laufen danach automatisch weiter.

  3. Schriftliche Anfrage der Erlanger Linke
    Warum werden bei Ehrenamtsveranstaltungen aktive Mitglieder politischer Parteien oder Bürgervereinigungen nicht eingeladen, wenn diese nicht zusätzlich in einem anderen Verein tätig sind ? Betrachtet die Stadt Erlangen eine ehrenamtliche Tätigkeit in einer demokratischen Partei als unehrenhaft oder unanständig ?
    Beantwortung durch Herrn OBM Dr. Janik:
    Nein, das tut sie nicht. Zu der Ehrenamtsveranstaltung werden all diejenigen Gruppen, Initiativen und Vereine eingeladen, die sich bei der Stadt Erlangen über das Online-Portal oder persönlich bei den zuständigen Mitarbeiter/innen melden. Darüber hinaus werden die im Stadtrat vertretenen Parteien und Gruppierungen zu der Veranstaltung eingeladen.

  4. Herr StR Winkler bittet zu überprüfen, ob die Fußgängerampel an der Kreuzung Hauptstraße / Engelstraße wieder automatisch geschaltet werden sollte, nachdem zu beobachten ist, dass die Fußgänger die Taste nicht betätigen.

  5. Herr StR Winkler bitttet bei der Veranstaltungsübersicht die Eröffnungsveranstaltung zum Internationalen Figurentheaterfestival und den Tag der Altstadt mit aufzunehmen.
    Der Vorsitzende OBM Dr. Janik sagt dies zu.

  6. Herr StR Winkler bittet vorab um Überlassung des Flyers „Dachgeschossausbau“ anlässlich der Vorstellung am 19.05.2015.
    Der Vorsitzende OBM Dr. Janik sagt dies zu.

  7. Herr StR Beck fragt an, ob es nicht sinnvoll wäre, einen Appell an Institutionen, Geschäftsinhaber und Privathaushalte zu richten, sich an der Earth-Hour am 28.03.2015 um 20:30 Uhr zu beteiligen.
    Frau BMin Lender-Cassens antwortet, dass für die Aktion geworben wurde. Es ist geplant, die Aktion im nächsten Jahr in das Klimaschutzkonzept mit aufzunehmen.

  8. Herr StR Beck fragt an, ob die Stadtratsmitglieder zu dem in Erlangen stattfindenden Radkongress eingeladen werden.
    Frau berufsm. StRin Wüstner teilt mit, dass die Tagung am 23.04.2015 um 10:00 Uhr im Redoutensaal stattfindet. Die Mitglieder des Stadtrates sind hierzu eingeladen. Es wird um Anmeldung gebeten.

  9. Frau StRin Aßmus fragt an, warum die Frist für die jetzt ausgeschriebenen Stellen der zwei persönlichen Mitarbeiter/innen des Oberbürgermeisters nur 14 Tage beträgt, zumal der Stellenplan noch nicht durch die Regierung genehmigt ist.
    Der Vorsitzende OBM Dr. Janik antwortet, dass die Stellen, wie bei der Stadt Erlangen üblich, interkommunal ausgeschrieben sind. Die Frist von 2 Wochen ist für eine interkommunale Ausschreibung nicht ungewöhnlich. Die Stellen sollten jetzt ausgeschrieben werden, um sie mit der Genehmigung des Stellenplans besetzen zu können.

  10. Herr StR Pöhlmann fragt am Beispiel der Ampelschaltung an der Kreuzung Werner-von-Siemens-Straße / Schuhstraße an, ob automatisches Grün auch für Fußgänger und Radfahrer geschaltet werden könnte, wenn die Autofahrer in der selben Richtung Grün haben und kein Bus in der Nähe ist, der beschleunigt werden möchte.
    Herr berufsm. StR Weber sagt eine Überprüfung der Situation zu.

  11. Herr StR Pöhlmann fragt an, ob der Anteil der Pro Handball GmbH & Co.KG an der Hallennutzungszeit gleich groß wie der Anteil an den Baukosten ist.
    Der Vorsitzende OBM Dr. Janik antwortet, dass derzeit die Verhandlungen über Kostenbeteiligungen mit dem HCE laufen. Nachdem es sich hierbei um privatrechtliche Verträge handelt, sind diese nichtöffentlich.

  12. Herr StR Pöhlmann fragt an, ob eine Stellenausschreibung mit Voraussetzung eines abgeschlossenen Studiums als Jurist mit der Entgeltgruppe 9 dem Tarifvertrag entspricht.
    Herr Ternes teilt mit, dass dies tarifkonform ist. Die Eingruppierung richtet sich nach der Tätigkeit. Die Stellenausschreibung wurde auch mit dem Personalrat diskutiert.

  13. Herr StR Höppel fragt an, ob es möglich ist, eine Beschlusskontrolle für einen Beschluss des letzten Jahres hinsichtlich der städtischen Schaukästen anzufordern bzw. ob hierüber berichtet werden könnte.
    Herr berufsm. StR Weber sagt einen Bericht im nächsten Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss zu.

  14. Herr StR Dr. Höller fragt an, warum die Stellen für die persönlichen Mitarbeiter/innen nicht öffentlich ausgeschrieben waren.
    Der Vorsitzende OBM Dr. Janik antwortet, dass nach den Regelungen Stellen interkommunal ausgeschrieben werden, wenn es sich nicht um Führungspositionen handelt.

  15. Herr StR Dr. Höller fragt nach dem Sachstand der Bearbeitung des Antrages „Unterstützung Stadtlabor“ vom Juli 2014 (112/2014).
    Der Vorsitzende OBM Dr. Janik sagt eine Überprüfung zu.