Sitzung: 26.03.2015 Stadtrat
Beschluss: angenommen mit Änderungen
Abstimmung: Ja: 45, Nein: 0
Vorlage: 30-R/022/2015
Ergebnis/Beschluss:
Die Vergaberichtlinien werden gemäß dem anliegenden Entwurf vom 03.03.2015 (Anlage 1) mit folgender Maßgabe beschlossen:
Nach Ziffer 5.3.5 wird ein neuer Unterpunkt folgenden Inhalts eingefügt:
„5.4 Beratung
5.4.1 Die Vergabeservicestelle berät in allen Rechtsfragen des Vergabewesens.
5.4.2 Die
Fachstelle für nachhaltige Beschaffung berät in Fragen der
umweltfreundlichen Beschaffung.“
Protokollvermerk:
Frau berufsm. StRin Wüstner weist darauf hin, dass aufgrund der Vorberatungen nach Ziffer 5.3.5 noch folgender neuer Unterpunkt eingefügt werden soll:
„5.4 Beratung
5.4.1 Die Vergabeservicestelle berät in allen Rechtsfragen des Vergabewesens.
5.4.2 Die
Fachstelle für nachhaltige Beschaffung berät in Fragen der
umweltfreundlichen Beschaffung.“
Die Neufassung der Vergaberichtlinien wird mit dieser Ergänzung einstimmig angenommen.
Herr StR Salzbrunn stellt folgenden Antrag:
Die Formulierung in Ziffer 2 des Sachberichtes:
„kann bei anderen Leistungen eine Unterschreitung der Mindestlöhne von vornherein abwegig sein, wie z. B. bei Unternehmensberatungen, so dass eine Überprüfung der Kalkulation einen unnötigen Formalismus darstellen würde.“
soll gestrichen werden.
Herr StR Pöhlmann stellt zu den Richtlinien folgende Anträge:
Zu 4.3.8 Die Auskömmlichkeit soll auch bezüglich Dumpingpreisen
allgemein
geprüft werden. Bei Zweifeln an der Auskömmlichkeit kann ein Bewerber ausgeschlossen
werden. Zweifel können bei einer Unterschreitung des zweitgünstigsten Angebots
von mehr als 20% gegeben sein.
Zu 4.3.12 Das Ergebnis der Auskömmlichkeitsprüfung soll mitgeteilt werden. Als freiwillige Angabe soll abgefragt bzw. angegeben werden, ob der Betrieb tarifgebunden ist.
Die Anträge von Herrn StR Salzbrunn und Herrn StR Pöhlmann werden mit 2 gegen 43 Stimmen abgelehnt.