Protokollvermerk:

 

Herr Dr. Rossmeissl weist eingangs darauf hin, dass bei den Varianten 3 und 4 jeweils die schulaufsichtlich notwendigen Pausenhofflächen nachgewiesen werden können. Nach den gültigen Schulbauempfehlungen sind je Schüler nicht 3,5 m², sondern lediglich mindestens 3 m² erforderlich.


Frau Stadträtin Aßmus kritisiert, dass der gestellte Fraktionsantrag vom 20.03.2015 in der Sitzung des heutigen Bildungsausschusses nicht aufgelegt wurde.

Sie bittet ausdrücklich eine Behandlung des Antrages in der Sitzung des Stadtrates am 26.03.2015 vorzusehen.

 

Der Antrag sieht einen Hallenneubau auf der Fläche an der Gebbertstraße vor und entspricht auch dem Wunsch der Schule. Frau Stadträtin Brandenstein ergänzt den Antrag mündlich und bittet um die Vorlage einer Kosten-Nutzungs-Rechnung zu dieser neuen Variante.  

Herr Dr. Rossmeissl erläutert, dass die Flächen bereits verplant sind und demnach nicht zur Verfügung stehen. Er verweist auf einen dazu im Stadtrat gefassten Beschluss.

Die Vorsitzende des Bildungsausschusses sagt zu, dass die genannte Vorlage bei der morgigen Behandlung im Stadtrat aufgelegt wird. 

 

Herr Stadtrat Dr. Moll beantragt, dass der Bildungsausschuss ein Gutachten zugunsten der Variante 0 fasst. Dieser Antrag wird mehrheitlich mit 1 : 11 abgelehnt.
Die Mitglieder der CSU-Fraktion geben zu Protokoll, dass sie nicht gegen die Variante 0 sind, aber der Behandlung im Stadtrat nicht vorgreifen möchten. 

 

Aufgrund des Diskussionsverlaufes zieht der Berichterstatter, Herr Dr. Rossmeissl das Gutachten zurück. 

Die Vorlage wird daraufhin ohne Begutachtung in den Stadtrat am 26.03.2015 verwiesen.