Sitzung: 25.03.2015 Bildungsausschuss
Zusatz: Protokollvermerk
Beschluss: verwiesen
Vorlage: 242/053/2015
Protokollvermerk:
Herr Dr. Rossmeissl weist eingangs darauf hin, dass bei den Varianten 3 und 4 jeweils die schulaufsichtlich notwendigen Pausenhofflächen nachgewiesen werden können. Nach den gültigen Schulbauempfehlungen sind je Schüler nicht 3,5 m², sondern lediglich mindestens 3 m² erforderlich.
Frau Stadträtin Aßmus kritisiert, dass der gestellte Fraktionsantrag vom
20.03.2015 in der Sitzung des heutigen Bildungsausschusses nicht aufgelegt
wurde.
Sie bittet ausdrücklich eine Behandlung des Antrages in der Sitzung des Stadtrates am 26.03.2015 vorzusehen.
Der Antrag sieht einen Hallenneubau auf der Fläche an der
Gebbertstraße vor und entspricht auch dem Wunsch der Schule. Frau Stadträtin
Brandenstein ergänzt den Antrag mündlich und bittet um die Vorlage einer
Kosten-Nutzungs-Rechnung zu dieser neuen Variante.
Herr Dr. Rossmeissl erläutert, dass die Flächen bereits verplant sind und
demnach nicht zur Verfügung stehen. Er verweist auf einen dazu im Stadtrat
gefassten Beschluss.
Die Vorsitzende des Bildungsausschusses sagt zu, dass die genannte Vorlage bei der morgigen Behandlung im Stadtrat aufgelegt wird.
Herr Stadtrat Dr. Moll beantragt, dass der Bildungsausschuss
ein Gutachten zugunsten der Variante 0 fasst. Dieser Antrag wird mehrheitlich
mit 1 : 11 abgelehnt.
Die Mitglieder der CSU-Fraktion geben zu Protokoll, dass sie nicht gegen die
Variante 0 sind, aber der Behandlung im Stadtrat nicht vorgreifen möchten.
Aufgrund des Diskussionsverlaufes zieht der
Berichterstatter, Herr Dr. Rossmeissl das Gutachten zurück.
Die Vorlage wird daraufhin ohne Begutachtung in den Stadtrat am 26.03.2015
verwiesen.