Ergebnis/Beschluss:

 

1. Nach personeller Besetzung der neu zu schaffenden Erlangen Pass-Stelle im Sozialamt wird für bedürftige Bürgerinnen und Bürger der Stadt Erlangen ein Erlangen Pass ausgegeben. Dadurch soll den begünstigten Personen eine leichtere Inanspruchnahme von Vergünstigungen, sowie eine leichtere Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben in Erlangen ermöglicht werden.

 

2. Äußere Gestaltung des Erlangen Passes und begünstigter Personenkreis: wie im Sachbericht dargestellt

 

3. Der Erlangen Pass bündelt bestehende Vergünstigungen bei der Benutzung städtischer Einrichtungen und bei städtischen Veranstaltungen. Dies gilt auch hinsichtlich der von der Stadt Erlangen bezuschussten ÖPNV-Tickets. Es wird Aufgabe der künftigen Erlangen Pass-Stelle sein diese Angebote im Gespräch mit den städtischen Ämtern auszuweiten und darüber hinaus im Verhandlungswege weitere Vergünstigungen für Erlangen Pass-Inhaber bei Geschäften und bei Privatveranstaltern zu erreichen. Über weitere Vergünstigungen und Ermäßigungen für Erlangen Pass-Inhaber seitens der Stadt, bzw. zu Lasten des städtischen Haushalts entscheidet der Stadtrat.

 

4. Es wird weiter Aufgabe der neuen Erlangen Pass-Stelle sein, sich durch entsprechende Werbemaßnahmen um eine möglichst intensive Nutzung und Inanspruchnahme des Erlangen Passes zu bemühen, sowie übersichtliches Informationsmaterial über die, durch den Erlangen Pass vermittelbaren Ermäßigungen und Vergünstigungen bereitzustellen.

 

5. Ein weiteres Ziel ist neben dem Sozialtarif für ÖPNV-Abonnements mit dem Erlangen Pass auch einen Sozialtarif für Einzelfahrkarten in Zusammenarbeit mit den ESTW zu ermöglichen.

 

 


Protokollvermerk:

Zu diesem Tagesordnungspunkt werden folgende Änderungsanträge zur Abstimmung gestellt:

 

Frau StRin Grille beantragt, diesen Tagesordnungspunkt zu vertagen und nochmals über den Bedarf und die Bemessungsgrenzen zu diskutieren. Der Antrag wird mit 18 gegen 30 Stimmen abgelehnt.

 

Herr StR Pöhlmann stellt folgende Anträge:

  1. Ein Anspruch auf den Erlangen-Pass sollte auch noch bei einer Überschreitung der Einkommensgrenze um 5% bestehen. Der Antrag wird mit 2 gegen 46 Stimmen abgelehnt.
  2. Die Höhe der Vergünstigungen soll 70% betragen. Der Antrag wird mit 2 gegen 46 Stimmen abgelehnt.
  3. Hilfsweise: Die Höhe der Vergünstigungen soll 50% betragen. Der Antrag wird mit 2 gegen 46 Stimmen abgelehnt.
  4. Bei Kindern unter 16 Jahren sollen die Vergünstigungen 100% betragen. Der Antrag wird mit 2 gegen 46 Stimmen abgelehnt.
  5. Bei Jugendlichen sollen die Vergünstigungen nach Kinderzahl abgestuft 50/75/100% betragen. Der Antrag wird mit 2 gegen 46 Stimmen abgelehnt.

 

Frau StRin Grille beantragt, innerhalb eines Jahres über die Umsetzung und „wie es bei den Nutzern ankommt“ zu berichten. Der Vorsitzende OBM Dr. Janik sagt zu, dass die Verwaltung zu gegebener Zeit berichten wird.

 

Der Vorsitzende OBM Dr. Janik weist abschließend darauf hin, dass die Abstimmung in der Form des Gutachtens des Sozial- und Gesundheitsausschusses vom 11.11.2014 erfolgt (zzgl. 3€ Bearbeitungsgebühr für die Ausstellung eines Ersatzpasses). Weiterhin wird die Ziffer 6 (Personalressourcen) des Beschlussvorschlages von der Beschlussfassung ausgenommen. Dies wird von der Verwaltung gesondert in die Haushaltsberatungen eingebracht.