Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 47, Nein: 0

Ergebnis/Beschluss:

1.    Bei der Ausweisung von neuen Wohngebieten soll ein Anteil von 25 % der neu zu
schaffenden Wohnbauflächen für Einfamilienhäuser (Doppel- und Reihenhäuser) für
den geförderten Eigenheimbau gesichert werden, wenn das Baugebiet mindestens
16 Doppel- und/oder Reihenhäuser umfasst.
Im Rahmen des Strategiepapiers Wohnen ist dies eine weitere Maßnahme.

  1. Das Ziel soll wie folgt erreicht werden:

 

a)    Beim Verkauf von städtischen Baugrundstücken für Einfamilienhäuser wird ein Ziff. 1 entsprechender Anteil nur an förderberechtigte Erwerber verkauft.

b)    Beim Abschluss von bebauungsplanbegleitenden Städtebaulichen Verträgen sollen
Regelungen entsprechend Ziff. 1 vereinbart werden, wenn die vereinbarten Leistungen den gesamten Umständen nach angemessen sind (§ 11 Abs. 2 S. 1 BauGB).

c)    Bei Baugebieten, die nicht im Eigentum der Stadt sind bzw. für die kein Städtebaulicher Vertrag geschlossen wird, sollen grundsätzlich im Bebauungsplan Flächen festgesetzt werden, auf denen nur Wohngebäude errichtet werden dürfen, die mit Mitteln der
sozialen Wohnraumförderung gefördert werden können (§ 9 Abs. 1 Nr. 7 BauGB).

 

 


Protokollvermerk:

Herr StR Pöhlmann beantragt, die Quote für geförderten Eigenheimbau auf 33% festzusetzen bzw. hilfsweise die Formulierung in „mindestens 25%“ zu ändern.
Der Antrag auf 33% wird mit 2 gegen 45 Stimmen abgelehnt.

Der hilfsweise Antrag wird mit 8 gegen 39 Stimmen abgelehnt.