Sitzung: 11.11.2014 Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss / Werkausschuss EB77
Beschluss: angenommen mit Änderungen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0
Vorlage: 611/023/2014
Ergebnis/Beschluss:
1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Die Verwaltung stellt Überlegungen an, wie der Passivhausstandard für
alle Neubauten entweder in Verträgen (bei städtischen Grundstücksgeschäften)
oder über die Bauleitplanung in den nächsten Jahren u. U. schrittweise
festgelegt werden kann. Hierzu sind insbesondere die Konsequenzen für den
sozialen Wohnungsbau (EOF-Förderung) miteinzubeziehen. Dazu sind auch
Erfahrungen aus anderen Städten, in denen bereits jetzt sozialer Wohnungsbau im
Passivhausstandard existiert, einzuholen.
3. Mit Amt 30 ist zu klären, inwieweit darüberhinausgehende Festlegungen in Bebauungsplänen getroffen werden können und welche Konsequenzen daraus folgen“.
4. Der SPD-Fraktions-Antrag Nr. 181/2014 vom 21. Oktober 2014 ist damit bearbeitet.
Protokollvermerk:
1. Herr Stadtrat Dr. RICHTER stellt folgenden
Ergänzungs-Antrag: „Die Ausführungen des
SPD-Fraktions-Antrags auf Seite 2 (= Seite 80 der Sitzungseinladung) werden in
die Beschlussvorlage übernommen.“
Beschluss des Umwelt-, Verkehrs- und Planungs-
ausschusses des Stadtrates Erlangen
vom 11. November 2014
mit 8 gegen 6
Stimmen
Der Ergänzungs-Antrag ist angenommen.
2. Ferner stellt er den folgenden Antrag: „Mit Amt 30 ist zu klären, inwieweit darüberhinausgehende Festlegungen in Bebauungsplänen getroffen werden können und welche Konsequenzen daraus folgen“.
Beschluss des Umwelt-, Verkehrs- und Planungs-
ausschusses des Stadtrates Erlangen
vom 11. November 2014
mit 9 gegen 5
Stimmen
Der Antrag ist angenommen.
3. Abstimmung über die geänderte Vorlage:
1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Die Verwaltung stellt Überlegungen an, wie der Passivhausstandard für
alle Neubauten entweder in Verträgen (bei städtischen Grundstücksgeschäften)
oder über die Bauleitplanung in den nächsten Jahren u. U. schrittweise
festgelegt werden kann. Hierzu sind insbesondere die Konsequenzen für den
sozialen Wohnungsbau (EOF-Förderung) miteinzubeziehen. Dazu sind auch
Erfahrungen aus anderen Städten, in denen bereits jetzt sozialer Wohnungsbau im
Passivhausstandard existiert, einzuholen.
3. Mit Amt 30 ist zu klären, inwieweit darüberhinausgehende Festlegungen in Bebauungsplänen getroffen werden können und welche Konsequenzen daraus folgen“.
4. Der SPD-Fraktions-Antrag Nr. 181/2014 vom 21. Oktober 2014 ist damit bearbeitet.
Beschluss des Umwelt-, Verkehrs- und Planungs-
ausschusses des Stadtrates Erlangen
vom 11. November 2014
mit 14 gegen 0
Stimmen
Der Änderungsfassung wird zugestimmt.