Beschluss: angenommen mit Änderungen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Ergebnis/Beschluss:

 

 

1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

2. Die Verwaltung stellt Überlegungen an, wie der Passivhausstandard für alle Neubauten entweder in Verträgen (bei städtischen Grundstücksgeschäften) oder über die Bauleitplanung in den nächsten Jahren u. U. schrittweise festgelegt werden kann. Hierzu sind insbesondere die Konsequenzen für den sozialen Wohnungsbau (EOF-Förderung) miteinzubeziehen. Dazu sind auch Erfahrungen aus anderen Städten, in denen bereits jetzt sozialer Wohnungsbau im Passivhausstandard existiert, einzuholen.

 

3. Mit Amt 30 ist zu klären, inwieweit darüberhinausgehende Festlegungen in Bebauungsplänen getroffen werden können und welche Konsequenzen daraus folgen“.

 

4. Der SPD-Fraktions-Antrag Nr. 181/2014 vom 21. Oktober 2014 ist damit bearbeitet.

 


 

Protokollvermerk:

 

 

 

1. Herr Stadtrat Dr. RICHTER stellt folgenden Ergänzungs-Antrag: „Die Ausführungen des SPD-Fraktions-Antrags auf Seite 2 (= Seite 80 der Sitzungseinladung) werden in die Beschlussvorlage übernommen.“

 

Beschluss des Umwelt-, Verkehrs- und Planungs-

ausschusses des Stadtrates Erlangen

vom 11. November 2014

mit 8 gegen 6 Stimmen

 

Der Ergänzungs-Antrag ist angenommen.

 

 

2. Ferner stellt er den folgenden Antrag: „Mit Amt 30 ist zu klären, inwieweit darüberhinausgehende Festlegungen in Bebauungsplänen getroffen werden können und welche Konsequenzen daraus folgen“.

 

Beschluss des Umwelt-, Verkehrs- und Planungs-

ausschusses des Stadtrates Erlangen

vom 11. November 2014

mit 9 gegen 5 Stimmen

 

Der Antrag ist angenommen.

 

 

3. Abstimmung über die geänderte Vorlage:

 

1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

2. Die Verwaltung stellt Überlegungen an, wie der Passivhausstandard für alle Neubauten entweder in Verträgen (bei städtischen Grundstücksgeschäften) oder über die Bauleitplanung in den nächsten Jahren u. U. schrittweise festgelegt werden kann. Hierzu sind insbesondere die Konsequenzen für den sozialen Wohnungsbau (EOF-Förderung) miteinzubeziehen. Dazu sind auch Erfahrungen aus anderen Städten, in denen bereits jetzt sozialer Wohnungsbau im Passivhausstandard existiert, einzuholen.

 

3. Mit Amt 30 ist zu klären, inwieweit darüberhinausgehende Festlegungen in Bebauungsplänen getroffen werden können und welche Konsequenzen daraus folgen“.

 

4. Der SPD-Fraktions-Antrag Nr. 181/2014 vom 21. Oktober 2014 ist damit bearbeitet.

 

Beschluss des Umwelt-, Verkehrs- und Planungs-

ausschusses des Stadtrates Erlangen

vom 11. November 2014

mit 14 gegen 0 Stimmen

 

Der Änderungsfassung wird zugestimmt.