Sitzung: 23.07.2014 Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: 51/013/2014
Ergebnis/Beschluss:
Die beiliegende Eilverfügung des Oberbürgermeisters gem. Art. 37 Abs. 3 Satz 1 der Gemeindeordnung (GO) wird zur Kenntnis gegeben.