Sitzung: 23.07.2014 Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0
Vorlage: II/018/2014
Ergebnis/Beschluss:
1. Die Budgetergebnisse der Ämter 41, 42, 43 (vhs) und 44 (Theater) sowie der Abteilungen 451 (Stadtarchiv), 452 (Stadtmuseum) und 471 (Kulturprojektbüro) werden zur Kenntnis genommen.
2. Den von den Fachausschüssen begutachteten p o s i t i v e n Budgetüberträgen gemäß Anlage 1 wird zugestimmt.
3. Der Bereitstellung des Gesamtübertrages in Höhe von 90.707,32 EUR gemäß Anlage 2 wird zugestimmt.
4. Der Bereinigung der Sachmittelbudgetergebnisse und der Personalmittelbudgetergebnisse zu Lasten des Haushalts um saldiert 222.350,97 EUR gemäß den Anlagen 1 und 3 wird zugestimmt.
5. Das n e g a t i v e n Budgetergebnisse der Abteilung 471 (KPB) sowie des Amtes für Soziales, Wohnen und Arbeit (Amt 50) sind gemäß folgenden Einzelgutachten vorzutragen:
Verlust |
Verlustvortrag gemäß Kontrakt
mit dem Stadtrat |
Beschluss |
Gutachten HFPA |
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471 |
-38.329,85 EUR |
-38.329,85
EUR |
KFA
02.07.2014: Das bereinigte
Gesamtbudgetergebnis 2013 des Amtes 47 i.H.v. minus 38.329,85 EUR wird
entsprechend den Kontraktvereinbarungen in voller Höhe übertragen. Einstimmig
angenommen |
Dem
Verlustvortrag wird |
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Verlust |
Verlustvortrag gemäß
Kontrakt mit dem Stadtrat |
Beschluss |
Gutachten HFPA |
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50 |
-224.399,59 |
0 EUR (nach Entnahme von
224.399,59 EUR aus der Sonderrücklage Budgetergebnis des Amtes 50) |
SGA
04.06.2014: Abweichend von den Budgetierungsregeln
soll dieser Verlust nur teilweise durch Entnahme aus
der Sonderrücklage Budgetergebnis des Amtes 50 i.H.v. 185.259,84 € gedeckt
werden. Der restliche Verlust soll nicht als Verlustvortrag i.H.v. 39.139,75
€ ins laufende Haushaltsjahr übernommen werden, sondern aus dem
Gesamthaushalt abgedeckt werden. Damit verbliebe in der Amtsrücklage noch
exakt die Summe, um die eingegangenen rechtlichen Verpflichtungen zu erfüllen
(Ziffer 2.6), bzw. die sozialpolitisch dringend notwendigen Maßnahmen zu
finanzieren (Ziffer 2.7). Einstimmig
angenommen |
Abweichend von den
Budgetierungsregeln soll der Verlust von 224.399,56 EUR nur teilweise durch Entnahme aus der Sonderrücklage Budgetergebnis
des Amtes 50 i.H.v. 185.259,84 € gedeckt werden. Der restliche Verlust soll
nicht als Verlustvortrag i.H.v. 39.139,75 € ins laufende Haushaltsjahr übernommen,
sondern aus dem Gesamthaushalt abgedeckt werden. mit
14 gegen 0 Stimmen |