Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Ergebnis/Beschluss:

1.    Die Budgetergebnisse der Ämter 41, 42, 43 (vhs) und 44 (Theater) sowie der Abteilungen 451 (Stadtarchiv), 452 (Stadtmuseum) und 471 (Kulturprojektbüro) werden zur Kenntnis genommen.

2.    Den von den Fachausschüssen begutachteten  p o s i t i v e n  Budgetüberträgen gemäß Anlage 1 wird zugestimmt.

3.    Der Bereitstellung des Gesamtübertrages in Höhe von 90.707,32 EUR gemäß Anlage 2 wird zugestimmt.

4.    Der Bereinigung der Sachmittelbudgetergebnisse und der Personalmittelbudgetergebnisse zu Lasten des Haushalts um saldiert 222.350,97 EUR gemäß den Anlagen 1 und 3 wird zugestimmt.

5.    Das  n e g a t i v e n  Budgetergebnisse der Abteilung 471 (KPB) sowie des Amtes für Soziales, Wohnen und Arbeit (Amt 50) sind gemäß folgenden Einzelgutachten vorzutragen:

 

Verlust

Verlustvortrag gemäß Kontrakt mit dem Stadtrat

Beschluss
Fachausschuss


Gutachten HFPA
-Abstimmung-

 

 

 

 

 

471
(KPB)

-38.329,85 EUR

-38.329,85 EUR

KFA 02.07.2014:

Das bereinigte Gesamtbudgetergebnis 2013 des Amtes 47 i.H.v. minus 38.329,85 EUR wird entsprechend den Kontraktvereinbarungen in voller Höhe übertragen.

 

Einstimmig angenommen

Dem Verlustvortrag wird
zugestimmt

in voller Höhe
mit 14 gegen 0 Stimmen

 

 

 

 

 

 

Verlust

Verlustvortrag gemäß Kontrakt mit dem Stadtrat

Beschluss
Fachausschuss


Gutachten HFPA
-Abstimmung-

50

-224.399,59

0 EUR (nach Entnahme von 224.399,59 EUR aus der Sonderrücklage Budgetergebnis des Amtes 50)

SGA 04.06.2014:

Abweichend von den Budgetierungsregeln soll dieser Verlust nur teilweise durch Entnahme aus der Sonderrücklage Budgetergebnis des Amtes 50 i.H.v. 185.259,84 € gedeckt werden. Der restliche Verlust soll nicht als Verlustvortrag i.H.v. 39.139,75 € ins laufende Haushaltsjahr übernommen werden, sondern aus dem Gesamthaushalt abgedeckt werden. Damit verbliebe in der Amtsrücklage noch exakt die Summe, um die eingegangenen rechtlichen Verpflichtungen zu erfüllen (Ziffer 2.6), bzw. die sozialpolitisch dringend notwendigen Maßnahmen zu finanzieren (Ziffer 2.7).

 

Einstimmig angenommen

 

 

Abweichend von den Budgetierungsregeln soll der Verlust von 224.399,56 EUR nur teilweise durch Entnahme aus der Sonderrücklage Budgetergebnis des Amtes 50 i.H.v. 185.259,84 € gedeckt werden. Der restliche Verlust soll nicht als Verlustvortrag i.H.v. 39.139,75 € ins laufende Haushaltsjahr übernommen, sondern aus dem Gesamthaushalt abgedeckt werden.

 

mit 14 gegen 0 Stimmen