Ergebnis/Beschluss:

Nach § 6 Abs. 2 der Satzung für das Kommunalunternehmen „KommunalBIT“ werden die von der Stadt Erlangen bestellten Verwaltungsräte zu folgender Beschlussfassung im Verwaltungsrat des KommunalBIT ermächtigt:

1.    Die Grundsätze zur verursachungsgerechten Kalkulation der Kosten der zu erbringenden Leistungen für 2013 werden anerkannt.

2.    Der Jahresabschluss 2013 wird wie vorgelegt festgestellt. Da weder Gewinn noch Verlust vorliegen, braucht über die Verwendung/Behandlung nicht entschieden werden.

3.    Der Vorstand wird für das Geschäftsjahr 2013 entlastet.

4.    Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dünkel, Schmalzing und Partner, Fürth wird zum Abschlussprüfer von KommunalBIT für den Jahresabschluss 2014 bestellt. Der Prüfungsauftrag umfasst auch den Lagebericht zum 31.12.2014 sowie die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung nach Art. 107 Abs. 3 Satz 2 der BayGO (analog §53 HGrG).