Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 51, Nein: 0

Ergebnis/Beschluss:

Die bereits mit Stellenplan 2013 geschaffenen 4 Planstellen werden wie folgt verwendet:

 

1.    Einrichtungsleitungen von Kindertagesstätten werden durch zusätzliche Personalressourcen von der pädagogischen Arbeit am Kind zum Teil freigestellt, um die erforderlichen Verwaltungsaufgaben wahrnehmen zu können.

2.    Die dadurch zur Verfügung stehenden Stunden der Einrichtungsleitung in der Gruppe werden vorrangig durch pädagogische Fachkräfte aufgefüllt.

3.    Liegen besondere Gründe vor, können die Einrichtungsleitungen als nachrangige Alternative durch eine Verwaltungskraft, primär aus dem vorhandenen städtischen Personal, bei den erforderlichen Verwaltungsaufgaben unterstützt werden.

 

Hinweis:
Die Abstimmung über die Neuschaffung von weiteren 4 Planstellen siehe:
Abstimmungsvorlage zum Stellenplan 2014 – Liste A – Ziffer 49