Sitzung: 12.11.2013 Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss / Werkausschuss EB77
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0
Vorlage: 232/035/2013/1
Ergebnis/Beschluss:
1. Die Richtlinien
der Stadt Erlangen für den Bau und den Erwerb von Familien-
eigenheimen und Eigentumswohnungen für kinderreiche Familien (Kinder-
reichenzuschuss) werden dahingehend
geändert, dass die Einkommensgrenze nach
§ 4 der Richtlinien auf die
geltende Einkommensgrenze des Bayer. Wohnungs-
raumförderungsgesetzes angehoben
wird.
2. Die Richtlinien
werden zusätzlich wie folgt geändert:
Der Zuschuss beträgt einheitlich
(unabhängig vom Objekt) 2.600 € je Kind.