Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Ergebnis/Beschluss:

 

1.  Die Richtlinien der Stadt Erlangen für den Bau und den Erwerb von Familien-
     eigenheimen und  Eigentumswohnungen für kinderreiche Familien (Kinder- 
     reichenzuschuss) werden dahingehend geändert, dass die Einkommensgrenze nach
      § 4 der Richtlinien auf die geltende Einkommensgrenze des Bayer. Wohnungs-  
      raumförderungsgesetzes angehoben wird.

 

2.  Die Richtlinien werden zusätzlich wie folgt geändert:
     Der Zuschuss beträgt einheitlich (unabhängig vom Objekt) 2.600 € je Kind.