Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Ergebnis/Beschluss:

1.   Der EB 77 wird unter Beachtung der geltenden Lärmschutzverordnung aus wirtschaftlichen Gründen Laubbläser im Stadtgebiet einsetzen. Im Zuge der Ersatzbeschaffung von vorhandenen Altgeräten wird der EB 77 künftig akkubetriebene Handgeräte beschaffen und einsetzen.

2.   Der Fraktionsantrag 046/2013 ist damit abschließend bearbeitet.