Sitzung: 19.06.2013 Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
Beschluss: Mehrfachbeschlüsse
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0
Vorlage: II/226/2013
Ergebnis/Beschluss:
1. Die Budgetergebnisse der Ämter werden zur Kenntnis genommen.
2. Den von den Fachausschüssen begutachteten p o s i t i v e n Budgetüberträgen gemäß Anlage 1b wird zugestimmt.
3. Der Bereitstellung des Gesamtübertrages in Höhe von 549.715,94 EUR (ohne Ämter 33 und 50) gemäß Anlage 1 b wird zugestimmt.
4. Der Bereinigung der Sachmittelbudgetergebnisse und der Personalmittelergebnisse zugunsten des Haushalts um saldiert 850.105,39 EUR gemäß den Anlagen 1a und 3a wird zugestimmt.
5. Bei den Ämtern, die mit einem n e g a t i v e n Budgetergebnis abgeschlossen haben (ohne Ämter 41 und 44 sowie Abt. 451), sind die entstandenen Verluste (s. Anlage 1b) gemäß der folgenden Einzelgutachten vorzutragen:
Amt |
Verlust |
Verwaltungs-vorschlag Verlustvortrag |
Beschluss Fachausschuss |
Gutachten HFPA |
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32 |
-89.634,34 EUR |
-89.634,34 EUR |
UVPA
11.06.2013: Abweichend von dem von der
Kämmerei vorgeschlagenen und den Budgetierungsregeln entsprechenden Verlustvortrag
in Höhe von Mit 14 gegen
0 Stimmen |
Dem Verlustvortrag wird nicht zugestimmt |
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452 Museum |
-1.260,10 EUR |
-1.260,10 EUR |
KFA 24.04.2013: Abweichend von dem von der
Kämmerei vorgeschlagenen und den Budgetierungsregeln entsprechenden Verlustvortrag
in Höhe von -1.260,10 EUR schlägt das Fachamt einen Verlustvortrag in Höhe
von 0 EUR vor. Einstimmig angenommen |
Dem
Verlustvortrag wird nicht
zugestimmt mit 13 gegen
0 Stimmen |
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471/ KPB |
-53.457,58 EUR |
-53.457,58
EUR |
KFA 24.04.2013: Abweichend von dem von der
Kämmerei vorgeschlagenen und den Budgetierungsregeln entsprechenden Verlustvortrag
in Höhe von 53.457,58 EUR schlägt das Fachamt einen Verlustvortrag in Höhe
von 14.233,76 EUR vor. Einstimmig angenommen |
Dem
Verlustvortrag wird in
Höhe von mit 13
gegen 0 Stimmen |
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6.
Die Zustimmung zu den positiven Budgetüberträgen
der Ämter 33 und 50 sowie zu den negativen Budgetüberträgen der Ämter 41, 44
und Abt. 451 (Stadtarchiv) gemäß Anlage 2b einschließlich der vorgenommenen
Bereinigungen bleiben Einzelbeschlüssen des Stadtrates vorbehalten, ebenso die
Feststellung der entsprechenden positiven Budgetüberträge bzw. der
vorzutragenden Verlustvorträge.