Sitzung: 19.06.2013 Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0
Vorlage: 512/097/2013
Ergebnis/Beschluss:
Die Förderung für Investitionsvorhaben an Kindertageseinrichtungen wird auch nach der Neuregelung des des Art. 27 BayKiBiG zum 01.01.2013 in Höhe von 2/3 der zuweisungsfähigen Kosten beibehalten.
Da derzeit noch keine gesicherte Aussage zu den Konsequenzen möglich ist, wird
die Verwaltung beauftragt, mit den freien Trägern Gespräche zu führen, um ggf.
den Bedarf für eine Nachjusitierung zu eruieren.