Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Ergebnis/Beschluss:

Die Förderung für Investitionsvorhaben an Kindertageseinrichtungen wird auch nach der Neuregelung des des Art. 27 BayKiBiG zum 01.01.2013 in Höhe von 2/3 der zuweisungsfähigen Kosten beibehalten.


Da derzeit noch keine gesicherte Aussage zu den Konsequenzen möglich ist, wird die Verwaltung beauftragt, mit den freien Trägern Gespräche zu führen, um ggf. den Bedarf für eine Nachjusitierung zu eruieren.