Protokollvermerk:
Herr StR Höppel spricht gegen die Dringlichkeit des Antrages
von Herrn StR Heinze.
Die Dringlichkeit des Antrages wird mit 4 gegen 40 Stimmen abgelehnt. Der
Antrag ist somit gemäß § 28 der Geschäftsordnung für den Stadtrat zu behandeln.
Herr StR Heinze bittet den Antrag in folgender modifizierten
Fassung zu bearbeiten:
Hiermit beantragen wir, die Stadt Erlangen tritt sobald als möglich mit den Käufern der GBW-Wohnungen in Kontakt, um
den Ankauf der Erlanger Wohnungen zu verhandeln. Bei Erfolg werden die
Wohnungen im sozialen Wohnungsbau eingefügt und gleichzeitig eine mögliche
Verdichtung des Bestandes geprüft.