Sitzung: 25.04.2013 Stadtrat
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 44, Nein: 0
Vorlage: 112/087/2013
Ergebnis/Beschluss:
Die Dienstvereinbarung über die Gewährung der leistungsorientierten Bezahlung (DVLoB) in der in Anlage 1 enthaltenen Fassung wird, vorbehaltlich der Zustimmung des Personalrates, mit Wirkung ab 01.01.2013 geändert.
Protokollvermerk:
Herr StR Winkler bittet bei künftigen Änderungen zu
überlegen, ob bei § 7 Absatz 8 DVLoB Ausnahmen zugelassen werden können, wenn
ein Wechsel innerhalb des städtischen Gesamtkonzerns erfolgt.
Herr Ternes sagt zu, dass dies für die nächste Änderung zur Beratung vorgemerkt
wird.