Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 44, Nein: 0

Ergebnis/Beschluss:

Die Dienstvereinbarung über die Gewährung der leistungsorientierten Bezahlung (DVLoB) in der in Anlage 1 enthaltenen Fassung wird, vorbehaltlich der Zustimmung des Personalrates, mit Wirkung ab 01.01.2013 geändert.

 


Protokollvermerk:

Herr StR Winkler bittet bei künftigen Änderungen zu überlegen, ob bei § 7 Absatz 8 DVLoB Ausnahmen zugelassen werden können, wenn ein Wechsel innerhalb des städtischen Gesamtkonzerns erfolgt.
Herr Ternes sagt zu, dass dies für die nächste Änderung zur Beratung vorgemerkt wird.