Ergebnis/Beschluss:

Für das Gebiet Geisberg, westlich des bestehenden Frauenauracher Gewerbegebietes zwischen Rittersbachtal und der St 2244 (Niederndorfer Straße) ist ein Bebauungsplan nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) aufzustellen und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchzuführen.

 


Protokollvermerk:

Die SPD-Fraktion beantragt, den bestehenden Text des ersten Satzes von Bullet 1.d) Verkehr von „Das künftige Gewerbegebiet bedarf…“ bis „…übergeordnete Straßennetz“ durch folgenden Text zu ersetzen:

„Für die Verkehrserschließung des künftigen Gewerbegebiets werden im weiteren Verfahren mehrere Varianten untersucht und den Stadtratsgremien zur Beschlussfassung vorgelegt.“

Dieser Antrag wird mit 47 gegen 1 Stimme(n) angenommen.