Ergebnis/Beschluss:

1. Im Ausländerrecht wird auf das Ausfüllen von Antragsformularen bei Anträgen auf Duldung und Aufenthaltstiteln aus Gründen der Rechtssicherheit und –klarheit nicht verzichtet. Bei Verlängerungsanträgen wird das Feld „meine bisherigen Angaben gelten unverändert weiter“ vorgesehen.

2. Der Fraktionsantrag der Grünen Liste Nr. 049/2012 vom 16.04.2012 ist damit bearbeitet.

 


Protokollvermerk:

Auf Antrag von Herrn StR Kittel wird der Beschluss wie folgt ergänzt:

„Bei Verlängerungsanträgen wird das Feld „meine bisherigen Angaben gelten unverändert weiter“ vorgesehen.“ Über die Erfahrungen soll nach einem Jahr berichtet werden.

Herr StR Sapmaz bittet zu prüfen, ob bei den Verlängerungsanträgen zur Vereinfachung eine standardisierte Antwort zum Zweck und zur Dauer des Aufenthalts vorgegeben werden kann.

Frau StRin Dr. Herzberger-Fofana regt an, die Übersetzungen der Formulare auf ihre sprachliche Korrektheit zu überprüfen.