Beschluss: mehrheitlich angenommen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 3

Ergebnis/Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Sonderbaulastvereinbarung (Anlage 1) zur Realisierung der Ortsumgehung Elterdorf mit dem Freistaat Bayern, vertreten durch das Staatliche Bauamt Nürnberg abzuschließen.

Zur Abwicklung der Maßnahme entsprechend der vorgelegten Terminplanung (Anlage 3) sind die personellen Kapazitäten sowie die notwendigen Finanzmittel bei Ref. II im Haushalt 2013 und im Investitionsprogramm 2012-2016 wie folgt nachzumelden:

·         bei IvP-Nr. 541.400 „Ortsumgehung Eltersdorf“

2013                              150.000 €    Planungskosten

2014                              170.000 €    Planungskosten

2015                                30.000 €    Planungskosten

2016                                30.000 €    Planungskosten

2017/2018                  5.200.000 €    Baukosten

 

·         bei IvP-Nr. 541.801 „Straßenbrücke ER 5, Kostenbeteiligung“

2015                              925.000 €