Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Ergebnis/Beschluss:

 

Stellungnahme der Stadt Erlangen:

 

„Die Stadt Erlangen lehnt das Einrichtungszentrum Fürth/Steinach weiterhin ab. Sie stimmt daher auch im Rahmen des Beteiligungsverfahrens nach §4 Abs. 2 BauGB der Aufstellung des BP Nr. 390a „Sondergebiet Kibek-Teppichhaus“ nicht zu, weil:

 

  • durch das Teppichhaus sowie dessen zentrenrelevante Randsortimente ein Kaufkraftabfluss mit nachteiligen Auswirkungen für die Funktion Erlangens als Teil des gemeinsamen Oberzentrums Nürnberg/Fürth/Erlangen zu erwarten ist;
  • der Standort für das Vorhaben nur bedingt städtebaulich integriert ist;
  • das Einzelhandelsgroßprojekt eine weitere Verkehrszunahme auf der BAB A 73 induziert.“