Sitzung: 12.06.2012 Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss / Werkausschuss EB77
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0
Vorlage: 611/155/2012
Ergebnis/Beschluss:
Stellungnahme der Stadt Erlangen:
„Die Stadt Erlangen lehnt das Einrichtungszentrum Fürth/Steinach weiterhin ab. Sie stimmt daher auch im Rahmen des Beteiligungsverfahrens nach §4 Abs. 2 BauGB der Aufstellung des BP Nr. 390a „Sondergebiet Kibek-Teppichhaus“ nicht zu, weil:
- durch das Teppichhaus sowie dessen zentrenrelevante Randsortimente ein Kaufkraftabfluss mit nachteiligen Auswirkungen für die Funktion Erlangens als Teil des gemeinsamen Oberzentrums Nürnberg/Fürth/Erlangen zu erwarten ist;
- der Standort für das Vorhaben nur bedingt städtebaulich integriert ist;
- das Einzelhandelsgroßprojekt eine weitere Verkehrszunahme auf der BAB A 73 induziert.“