Sitzung: 23.05.2012 Stadtrat
Zusatz: Tischauflage
Beschluss: angenommen mit Änderungen
Abstimmung: Ja: 42, Nein: 5
Vorlage: 63/181/2011/3
Ergebnis/Beschluss:
Das Bauvorhaben (geänderte Planung vom 19.01.2012) fügt sich nach § 34 BauGB ein. Die weitere Planung wird auf der Grundlage der von der GEWOBAU beantragten Blockbebauung fortgesetzt.
Protokollvermerk:
Der Beschluss wird auf Antrag von Herrn StR Dr. Ruthe wie
folgt ergänzt:
„Die weitere Planung wird auf der Grundlage der von der GEWOBAU beantragten
Blockbebauung fortgesetzt.“