Sitzung: 17.04.2012 Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss / Werkausschuss EB77
Beschluss: mehrheitlich angenommen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 6
Vorlage: 611/147/2012
Ergebnis/Beschluss:
1. Der Geltungsbereich der 15. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan 2003 (FNP 2003) für den Teilbereich SV Tennenlohe wird
· im Bereich der Erweiterungsfläche E 1, zusätzlicher Sportplatz – C-Platz – von ca. 6.340 m² auf ca. 7.100 m²,
· um eine Fläche für zugeordnete Stellplätze östlich der Sebastianstraße (E 2) mit Teilflächen von Flst. Nr. 612 u. 614, Gemarkung Tennenlohe, ca. 1.350 m² und
· um eine externe Ausgleichs-/Ersatzaufforstungsfläche (A 1) westlich der Äußeren Tennenloher Straße und nördlich der Weinstraße (Grundstück Flst. Nr. 1216, Gemarkung Eltersdorf, ca. 3.700 m²)
erweitert.
Der bisher geplante zusätzliche Geltungsbereich Flst. Nr. 157/2, Gmkg. Tennenlohe, im Bereich der Stadtgrenze Erlangen / Lkr. Erlangen-Höchstadt östlich der Bundesstraße 4, (ca. 1.960 m²) entfällt.
Der Geltungsbereich der 15. Änderung des FNP 2003 ist in Anlage 1 ersichtlich.
2. Den Ergebnissen der Prüfung der Stellungnahmen in Anlage 7 wird beigetreten.
3. Der Entwurf der 15. FNP-Änderung in der
Fassung vom April 2011 mit Begründung und Umweltbericht wird gebilligt und ist
gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen.
Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange ist
gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.