Sitzung: 29.03.2012 Stadtrat
Zusatz: Tischauflage - Behandlung gegen 19:00 Uhr
Beschluss: angenommen mit Änderungen
Abstimmung: Ja: 46, Nein: 0
Vorlage: III/035/2012
Ergebnis/Beschluss:
Die Überprüfung der Fälle der Erlanger Ausländerbehörde erfolgt durch den UNHCR (United Nations High Commissioner for Refugees). Darüber hinaus erfolgt keine weitere Überprüfung durch das Deutsche Institut für Menschenrechte. Das Deutsche Institut für Menschenrechte wird, sobald es deren Kapazitäten zulassen (voraussichtlich ab Herbst 2012), von der Stadt Erlangen als Beraterin bei der beschlossenen Entwicklung von Richtlinien für die künftige Arbeit der Ausländerbehörde hinzugezogen. Die Fraktionsanträge der SPD-Fraktion und der Stadtratsfraktion Grüne Liste, Nrn. 026/2012 und 046/2012, sind damit abschließend bearbeitet.
Protokollvermerk:
Der Beschlussvorschlag wird um den nachstehenden Antrag der SPD-Fraktion und der Stadtratsfraktion Grüne Liste, Nr. 046/2012 ergänzt:
„Das Deutsche Institut für Menschenrechte wird, sobald es deren Kapazitäten zulassen (voraussichtlich ab Herbst 2012), von der Stadt Erlangen als Beraterin bei der beschlossenen Entwicklung von Richtlinien für die künftige Arbeit der Ausländerbehörde hinzugezogen.“